Seite druckenIn den letzten Jahren wurde vielfach die Forderung nach einer einheitlichen EU-Rahmenrichtlinie für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse laut. Die Debatte über die Zuständigkeit der EU auf diesem Gebiet und die Notwendigkeit eines übergeordneten Rechtsrahmens hat auch im Reformvertrag von Lissabon Niederschlag gefunden.
Die Kommission hat 2003 ein Grünbuch (KOM 2003/270) veröffentlicht und auf dessen Grundlage 2003/2004 eine öffentliche Konsultation unter Beteiligung der nationalen Entscheidungsträger und Dienstleister durchgeführt. Ziel dieser Anhörung war die Diskussion darüber, wie eine hochwertige Versorgung durch die allgemeinen Dienstleistungen europaweit erreicht, bzw. optimiert werden kann. Die deutsche gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern sprach sich in der Konsultation gegen einen europäischen rechtlichen Rahmen und für die Beibehaltung des derzeitigen Systems aus, in dem die einzelnen Sektoren und Politikbereiche (z.B. Beihilfen- oder Vergaberecht) voneinander unabhängig geregelt sind.
In einem Weißbuch (KOM 2004/374) kam die Kommission 2004 zu dem Ergebnis, dass gegenüber dem sektoralen Regelungsansatz (Telekommunikation, Post, Energie etc.) kein zusätzlicher Nutzen durch eine Rahmenrichtlinie durch die Konsultation erwiesen worden sei.
Die SPE-Fraktion im Europäischen Parlament hat eine Rahmenrichtlinie gefordert, konnte sich damit in der Parlamentsentschließung aber nicht durchsetzen. Letztere fordert neben klarstellenden Grundsätzen zur Anwendung von Binnenmarkts- und Wettbewerbsregeln vor allem Kriterien zur Abgrenzung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen im Allgemeininteresse.
Im November 2007 hat die Kommission eine Mitteilung (KOM 2007/725) veröffentlicht, in der sie die Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse für die Sicherung des sozialen, territorialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts in der Union betont, die Ziele des Protokolls zum Lissabon-Vertrag erläutert und an dem sektorspezifischen Regelungsansatz festhält. Die Konzeption der Kommission geht in die Richtung, Daseinsvorsorge innerhalb des europäischen Binnenmarktes nicht mehr staatlich herzustellen, sondern lediglich zu gewährleisten und zu kontrollieren. Eine Initiative zu einer EG-Rahmengesetzgebung ist daher aktuell noch nicht in Sicht. Der Lissabon-Vertrag wird im Fall seines Inkrafttretens 2009 eine neue Rechtsgrundlage zum Erlass von Verordnungen über Grundsätze und Bedingungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse bringen.
Darüber hinaus hat die Kommission in ihrer Mitteilung einen interaktiven Informationsdienst angekündigt, der die Beantwortung von Fragen, welche von Dienstleistern, Behörden oder Bürgern gestellt werden, ermöglichen soll.
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