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Änderungen durch den Vertrag von Lissabon und ihre Bedeutung für die kommunale Ebene

(voraussichtlich ab 2009 in Kraft)

Diese Regelungskompetenz auf EU-Ebene ist neu. Sie berührt keinesfalls die Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der nichtwirtschaftlichen Dienste von allgemeinem Interesse. Nach dem neuen Vertragstext bezieht sich diese Kompetenz vor allem auf die Festlegung von Grundsätzen für die Dienstleistungen mit wirtschaftlichem Charakter ("insbesondere jene wirtschaftlicher und finanzieller Art").

23. April 2008 08:10

http://erikamann.com/niedersachsen/Kommunales/Dienstleistungen/VertragLissabon
22. Mai 2012 07:33
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