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Bisher gilt das Subsidiaritätsprinzip für EU-Rechtsakte nur auf den Ebenen EU und Mitgliedstaaten.
Diese Regelungskompetenz auf EU-Ebene ist neu. Sie berührt keinesfalls die Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der nichtwirtschaftlichen Dienste von allgemeinem Interesse. Nach dem neuen Vertragstext bezieht sich diese Kompetenz vor allem auf die Festlegung von Grundsätzen für die Dienstleistungen mit wirtschaftlichem Charakter ("insbesondere jene wirtschaftlicher und finanzieller Art").