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Abfallrahmenrichtlinie

Am 17. Juni 2008 hat das Europäische Parlament in zweiter Lesung über die Revision der seit 1975 bestehenden Abfallrahmenrichtlinie abgestimmt. Es handelt sich dabei um einen Kompromiss, der nach jahrelanger Diskussion in einem so genannten "Trilog" (Gespräche zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission) gefunden wurde. Die Zustimmung der Mitgliedstaaten dürfte demnach nur noch Formsache sein.

Kernpunkt des Kompromisses ist die Beibehaltung der fünfstufigen Abfallhierarchie, anstelle einer, von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen flachen, dreistufigen Abfallhierarchie. Als Leitlinien gelten dabei die Vermeidung, die Wiederverwendung und das Recycling, sowie weitere Verwertungsverfahren und die Deponierung. Die Mitgliedstaaten sollen darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, um die Getrenntsammlung von Papier, Metall, Plastik und Glas bis 2015 sicherzustellen. Künftig müssen bis 2020 mindestens 50% der festen Siedlungsabfälle und 70% der Bau- und Abbruchabfälle der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt werden.

Weitere Informationen:

29. Oktober 2008 18:50

http://erikamann.com/niedersachsen/Kommunales/KommunalpolitischRelevant/Abfallrahmenrichtlinie
22. Mai 2012 07:37
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