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Bodenschutzrahmenrichtlinie

Am 14. November 2007 hat das Europäische Parlament die umstrittene Bodenschutz-Rahmenrichtlinie verabschiedet.

Diese soll einen EU-weiten Standart beim Bodenschutz gewährleisten und die Ursachen von schlechter Bodenqualität wie Erosion, Verdichtung, Versalzung und Bodenverunreinigung in der EU bekämpfen. Ziel ist es, durch einen allgemeinen Rahmen den wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Nutzen des Bodens und seiner Funktionen (u. a. Speicher von Nährstoffen und Wasser) langfristig zu garantieren. Zudem soll die Richtlinie dazu beitragen, dass bestehende Wettbewerbsverzerrungen, die sich aus den unterschiedlichen Behandlungen von Böden in den EU Staaten ergeben, beseitigt werden. Die Richtlinie setzt sowohl auf Risikovermeidung und –verminderung, als auch auf die Sanierung verunreinigter Böden.

Der Hauptkonflikt im Europäischen Parlament ging um das Maß der Regelungsnotwendigkeit. Zurzeit gibt es lediglich in neun von 27 Mitgliedstaaten eine relevante Bodenschutzgesetzgebung.

Erika Mann bewertet den ausgehandelten Kompromiss als ein gutes Ergebnis: "Das deutsche Bodenschutzgesetz kann sich gut in die Rahmenrichtlinie einfügen. Zwar sind einige Anpassungen nicht vermeidbar, dennoch konnten bürokratische Auswüchse verhindert werden. Das im Parlament gefundene Ergebnis räumt den Mitgliedstaaten die notwendige Flexibilität ein, damit der Bodenschutz nach nationalen Bedürfnissen ausgerichtet werden kann".

Hintergrundinformationen: http://erikamann.com/themen/aktuelleeuropische/Bodenschutzrahmenrichtlinie/

6. Februar 2008 12:08

http://erikamann.com/niedersachsen/Kommunales/KommunalpolitischRelevant/Bodenschutzrahmenrichtlinie
13. Mai 2008 02:23
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