Genmais-Verbot in Deutschland

In Deutschland darf die Gemaissorte Mon810 des US-Konzerns Monsanto vorerst nicht mehr angebaut werden. Dieses Verbot sprach Ilse Aigner, deutsche Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, am 14. April 2009 aus. Der Saatguthersteller Monsanto kündigte hiergegen umgehend rechtliche Schritte an.

EU-Recht lässt den Anbau und Import bestimmter Genmaissorten in der Europäischen Union zu. Eine Schutzklausel (UN-Protokoll über die biologische Sicherheit) ermöglicht den EU-Mitgliedsstaaten dennoch ein Aussaatverbot – falls neue Forschungsergebnisse auf Gefahren hindeuten.

Dieses Veto nutzen bislang Deutschland, Österreich, Ungarn, Frankreich, Griechenland und Luxemburg. Ihnen drohen nun Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Nachdem Griechenland und Frankreich den Anbau von Mon810 verboten hatten, beauftragte die EU-Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu prüfen. Ziel der Kommission ist, die Verbote wieder aufzuheben, falls keine Risiken bestehen.

Am 2. März 2009 war die EU-Kommission mit ihrem Antrag, Ungarn und Österreich wieder zum Anbau von Genmais Mon810 zu bewegen, am Votum der EU-Umweltminister gescheitert.

Als Reaktion auf das deutsche Genmais-Verbot kündigte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas am 15. April 2009 auf einem Treffen der EU-Umweltminister in Prag mögliche Änderungen im EU-Gesetz an.

In Südniedersachsen protestierten am 18. April 2009 rund 200 Bürger gegen geplante Freilandversuche der KWS Saat AG in Einbeck mit genetisch veränderten Zuckerrüben.

21. April 2009 14:31