EP verlangt umfangreiches Sicherheitspaket für den SeeverkehrAm 24.September 2008 nahmen die Abgeordneten im EP in zweiter Lesung dass so genannte dritte Seeverkehrspaket an, um den Seeverkehr in der Europäischen Union sicherer zu machen. Es umfasst die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Seeverkehr; die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr, Schiffsüberprüfungs- und –besichtigungsorganisationen; und die staatliche Hafenkontrolle und Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
Da der Ministerrat auch Ende 2008 noch zwei wesentliche Elemente des Seeverkehrpakets blockierte - nämlich zu Flaggenstaatpflichten und zur zivilrechtlichen Haftung – stimmten die Abgeordneten gegen den Gemeinsamen Standpunkt. Nun muss es zu einem Vermittlungsverfahren kommen. In Niedersachsen wurde 2003 das Havariekommando, die zentrale Stelle für Nordsee-Schiffsunglücke und eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer in Cuxhaven eröffnet.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 24.September 2008
- Legislative Entschließung über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr
- Legislative Entschließung zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr
- Legislative Entschließung über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
- Legislative Entschließung über die Hafenstaatkontrolle (Neufassung)
- Legislative Entschließung über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden (Neufassung)
- Legislative Entschließung über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen (Neufassung)

