Kommissar McCreevy antwortet auf den Brief von Erika Mann

Erika Mann hat in einem Schreiben, welches sie am 9. Oktober 2008 an die Kommissare Kroes und McCreevy übermittelt hat, an die Kommission appelliert, das Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 228 EG-V nicht fortzusetzen. Der im Mai 2008 von der deutschen Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Änderungsgesetzes zum VW-Gesetz steht nicht im Widerspruch zum Urteil des EuGH. Dieser behält ausschließlich Artikel 4 Abs. 3 bei und hebt damit die vom Gericht kritisierte Verknüpfung und Wechselwirkung von Par. 2 Abs. 1 und Par. 4 Abs. 1 des VW-Gesetzes auf. Die Argumentation Erika Manns können Sie hier nachlesen.

Am 11.11.2008 hat Kommissar McCreevy auf das Schreiben von Erika Mann geantwortet. Er macht in seiner Antwort deutlich, dass er die Umsetzung des EuGH-Urteils durch die Bundesrepublik Deutschland für unzureichend hält. Artikel 228 des EG-Vertrages ließe keinen Raum für Stückwerk, so McCreevy in seinem Schreiben.

Hier finden Sie das Antwortschreiben vom Kommissar McCreevy.

9. Januar 2009 11:05