Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist die Stimme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union. Seit den Verträgen von Maastricht können die Länder, die Regionen und Kommunen unmittelbar beratend am europäischen Meinungsbildungsprozess teilnehmen.

Der AdR setzt sich aus 344 Mitgliedern und einer gleichen Anzahl von Stellvertretern zusammen, die vom Rat (auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedstaaten) durch einstimmigen Beschluss auf vier Jahre ernannt werden. Ihre Wiederernennung ist zulässig. Von den vierundzwanzig deutschen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen vertreten einundzwanzig die Länder der Bundesrepublik Deutschland und drei die kommunale Ebene. Niedersachsen hat zwei Vertreter.

Die Stellungnahmen des AdR werden der Kommission und dem Rat übermittelt. Der Ausschuss der Regionen baut im übrigen enge Beziehungen zum Europäischen Parlament auf, bei denen die gegenseitige Ergänzung der beiden Institutionen im Vordergrund steht.

Im Vertrag über die Europäische Union ist die obligatorische Anhörung des Ausschusses der Regionen durch den Rat oder die Kommission in folgenden Bereichen vorgesehen: allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, transeuropäische Netze in den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt. Die bisher vertraglich festgelegten fünf Anhörungsbereiche wurden übrigens um Beschäftigung, soziale Fragen, Umwelt, Berufsbildung und Verkehr ergänzt.

Internet:

11. April 2008 17:13