Erika Mann: Datenschutzbestimmungen seit Langem verbesserungsbedürftig Am 4. September kamen Vertreter von Bund und Ländern zu
einem Spitzentreffen mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zusammen, um
schärfere Maßnahmen gegen den Handel mit Daten auszuloten.
Angesichts dieser anhaltenden Diskussion in Deutschland bezieht die niedersächsische SPD-Europaabgeordnete ERIKA MANN diesbezüglich erneut Stellung:
"Vor mehr als zwei Jahren, bereits im März 2006, habe ich eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission gestellt, in der ich um Aufklärung offener Fragen bei Verstößen im Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten personenbezogenen Daten von Bürgern gebeten habe. Insbesondere hatte mich die Frage interessiert, ob aufgedeckte Fälle des Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften gemeldet werden müssten. Denn die Frage ist, wie der Missbrauch verfolgt werden kann, wenn er nicht gemeldet wird? Hintergrund meiner Anfrage waren erste Fälle des Missbrauchs von Daten in den USA", so MANN.
In ihrer Antwort teilte die Europäische Kommission mit, dass ihr keine größeren Sicherheitsverletzungen in der EU bekannt seien, "bei denen sensible persönliche Daten, die sich im Besitz von Organisationen befinden, offen gelegt worden wären". Allerdings stellte die Europäische Kommission auch klar, dass gemäß der Datenschutzrichtlinie derartige Verstöße nicht gemeldet werden müssten.
"Die Kommission erklärte erstaunlicherweise, dass sie die in der Datenschutzrichtlinie festgelegten Maßnahmen für angemessen hält. Nachdem Anfang dieses Jahres auch Fälle in Großbritannien bekannt wurden, war zu erwarten, dass ähnliche Vorfälle ebenfalls in Deutschland und europaweit auftreten würden", betont die Abgeordnete.
ERIKA MANN setzt sich in den laufenden Beratungen zur Überarbeitung des Rechtsrahmens für Telekommunikation im Europäischen Parlament dafür ein, dass eine Formulierung aufgenommen wird, die eine Meldepflicht bei Missbrauch von Daten vorsieht.
Hintergrund:
Anfang August 2008 wurden nach und nach immer mehr Details
über den illegalen Handel von Daten bekannt. Offenbar wurden sensible Daten,
darunter auch die vollständigen Bankdaten, von 17.000 Bundesbürgern illegal
weitergegeben und verkauft.
Gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie (97/46/EG) müssen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften bzw. -grundsätze den zuständigen nationalen Datenschutzstellen nicht gemeldet werden. Auch das Bundesdatenschutzgesetz sieht vor, dass Betroffene über Herkunft und Empfänger der Daten nicht informiert werden müssen, wenn "das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses vorgeht".
Für ein Gespräch und weitere Informationen steht Ihnen Erika Mann gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das Büro in Brüssel: Eva-Maria Kirschsieper, Tel.: +32 (0)2 - 284 51 91, Email: erika.mann@europarl.europa.eu , oder an das Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de

