Erika Mann: "Neue Richtlinie zur Leiharbeit trägt"Am heutigen 22.Oktober 2008 hat das Europäische Parlament mehrheitlich die EU-Richtlinie zur Leiharbeit verabschiedet. Die niedersächsische Europaabgeordnete Erika Mann begrüßt es ausdrücklich, dass Leiharbeitnehmer im Prinzip künftig vom 1. Tag an mit den Stammbeschäftigten eines Unternehmens gleichgestellt sein sollen.
Die Verabschiedung der Richtlinie wurde erst durch eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat ermöglicht.
Erika Mann sieht in der Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit einen großen Beitrag für ein Europa, welches Arbeitnehmer- und Unternehmensinteressen fair berücksichtigt. „Die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammbelegschaft wird EU-weit gelten. Diese Forderung wurde von mir schon lange unterstützt - gleicher Lohn für gleiche Arbeit kann jetzt durchgesetzt werden“, so Erika Mann aus Bad Gandersheim.
In diesem Zusammenhang weist Erika Mann darauf hin, dass sich damit der Druck auf die CDU/CSU erhöhen werde, der von der SPD geforderten Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Deutschland zuzustimmen. Zwar gelte in Deutschland bereits heute die Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammbeschäftigten ab dem 1. Tag, doch die Realität sei eine andere: In der Regel verdienten Leiharbeitnehmer 20% bis 40% weniger als ihre fest angestellten Kollegen/innen. "Der weit verbreiteten Ungleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammbeschäftigen können wir nur durch eine Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einen Riegel vorschieben. Wir müssen gesetzlich sicherstellen, dass das Prinzip vom gleichen Lohn für gleiche Arbeit uneingeschränkt gilt. Ausnahmen müssen gut begründet sein“, betont Erika Mann.
Erika Mann sieht in der
Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit einen großen sozialpolitischen
Durchbruch. Zum einen werde die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und
Stammbelegschaft EU-weit festgeschrieben, zum anderen verlange die Richtlinie,
dass Ausnahmen von diesem Grundsatz nur mit Zustimmung der Sozialpartner
erlaubt seien. Die Gleichstellung bezieht sich im Übrigen nicht nur auf den
Lohn, sondern weitestgehend auch auf die Arbeitsbedingungen.
Hintergrund:
Zurzeit sind in Deutschland rund 670.000 Arbeitnehmer in Leiharbeit beschäftigt. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist dies eine Verdoppelung. Leiharbeitnehmer machen heute knapp 2% der Arbeitnehmerschaft aus.
Die EU-Richtlinie zur Leiharbeit war vom Europäischen
Parlament bereits 2002 in 1.Lesung verabschiedet worden. Die Arbeits- und
Sozialminister haben sich allerdings jahrelang nicht auf einen für alle Seiten
tragbaren Kompromiss einigen können.
Für ein Gespräch und weitere Informationen steht Ihnen Erika Mann gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das Büro in Brüssel: Johanna Hasting, Tel.: +32 (0)2 - 284 51 91, Email: erika.mann@europarl.europa.eu , oder an das Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de

