EuGH Urteil zeigt - Deutschland braucht Mindestlöhne Für die niedersächsische
SPD-Abgeordnete Erika MANN macht das
Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. April vor allem erneut die
Notwendigkeit von Mindestlöhnen in Deutschland deutlich:
"Ich bin seit langem der Meinung, dass der gemeinsame europäische Arbeitsmarkt allgemein verbindliche Mindestlöhne in Deutschland zwingend erfordert. Wären diese vorhanden, wäre die derzeitige Regelung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes überhaupt nicht mehr notwendig, weil in Niedersachsen geleistete Arbeit ohnehin zu dort üblichen Löhnen erbracht würde. Wer sich weiter gegen einen vernünftigen Mindestlohn sperrt, tut dies auf Kosten unserer Arbeitnehmer. Das Urteil ignoriert darüber hinaus die Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe aus 2004, welche explizit die Anwendung von Sozialklauseln erlaubt. Es ignoriert außerdem das Recht von Mitgliedstaaten und öffentlichen Einrichtungen, Instrumente zur Vorbeugung von unfairem sozialem Lohnwettbewerb anzuwenden."
Erika MANN ist sehr besorgt über diese Entwicklung. Unter den Bedingungen eines zunehmenden internationalen Wettbewerbs sind stabile soziale Arbeitsverhältnisse die auf nationalen Regeln beruhen, eine wichtige Voraussetzung für die Verlässlichkeit aller Vertragspartner.
Erika MANN weist in diesem Zusammenhang auch auf eine gestern, am 3. April veröffentlichte Mitteilung der Europäischen Kommission hin, in der die Kommission vorschlägt, durch eine bessere rechtliche Zusammenarbeit in den Mitgliedstaaten eine Verbesserung für 1 Million entsendete Arbeitnehmer zu erreichen. "Viele Mitgliedstaaten verlassen sich offensichtlich bei der Kontrolle der Dienstleister auf unzureichende Informationen und kommen damit ihrer Pflicht zur Kontrolle nicht ausreichend nach."
Hintergrund:
Das Niedersächsische Landesvergabegesetz (LVergabeG) schreibt vor, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung bestimmter sozialer Kriterien gekoppelt wird. Dazu zählen auch ortsübliche Tarifverträge. Aufgrund dieser Bestimmungen des LVergabeG verpflichtete sich das Unternehmen Objekt und Bauregie, den beim Bau der Justizvollzugsanstalt Göttingen-Rosdorf eingesetzten Arbeitnehmern die im entsprechenden Tarifvertrag für das Baugewerbe (im Folgenden: Baugewerbe-Tarifvertrag) vorgesehenen Entgelte zu zahlen. Im Fall Rüffert wurde der EuGH angerufen um die Frage zu klären, ob dieser ortsübliche Tariflohn auch entsandten Arbeitnehmern zu zahlen ist. Auch dann, wenn er über dem für diese Branche liegenden Mindestlohn liegt.
Für ein Gespräch und weitere Informationen steht Ihnen Erika Mann gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das Büro in Brüssel: Eva-Maria Kirschsieper, Tel.: +32 (0)2 - 284 51 91, Email: erika.mann@europarl.europa.eu , oder an das Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de

