DruckversionSeite drucken
< Homepage < Pressemiteilungen < Erika Mann: Die Reform der Handelsschutzinstrumente tot - Kommission legt Regulierungsentwurf auf Eis

Erika Mann: Die Reform der Handelsschutzinstrumente tot - Kommission legt Regulierungsentwurf auf Eis

Erika Mann: Die Reform der Handelsschutzinstrumente tot - Kommission legt Regulierungsentwurf auf Eis

Publication date: 14.01.2008 09:51:03

Aus verlässlichen Quellen wurde bestätigt, dass die Reform der Handelsschutzinstrumente vorerst nicht weiter verfolgt wird. Ursprünglich wollte die Kommission gegen Ende März einen Regulierungsentwurf vorlegen.

Erika Mann hatte lange davor gewarnt, eine "Reform der Handelsschutzinstrumente" (siehe auch Pressemitteilung vom 23. November 2007) in der von der Kommission diskutierten Version, vorzunehmen. Peter Mandelson, der für Handel zuständige EU-Kommissar, erachtete eine Reform notwendig, da die Interessen und die Integrationskraft europäischer Unternehmen in den Welthandel heute anders aussehen, als zur Zeit, in der die Handelsschutz-Philosophie der Kommission ursprünglich entwickelt wurde.

Zugespitzt gesagt: Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich und aus Skandinavien sind stärker in die Wertschöpfungskette in Drittstaaten integriert, insbesondere in Asien. In Deutschland und Frankreich hingegen produzieren viele Unternehmen z.B. in der Stahl- und Autoproduktion, die es in dieser Form in anderen EU Staaten nicht mehr gibt. In Niedersachsen hätte sich die Umsetzung der geplanten Reform zumindest problematisch auf Unternehmen wie Volkswagen oder die Salzgitter AG ausgewirkt. Interessant hierzu ist auch der Standpunkt, den die Salzgitter AG in ihrer Antwort auf die öffentliche Konsultation bei der Kommission eingereicht hat (zu finden unter: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2007/march/tradoc_133908.pdf).

Anstelle einer kompletten Reform empfiehlt Erika Mann der Kommission Guidelines heraus zu bringen, um eine bessere Klärung in Fragen der Transparenz, größere Sicherheit bei der Einleitung und im Verlauf des Verfahrens und mehr Rechtsicherheit zu erreichen. Darüber hinaus wäre eine Fall-zu-Fall-Bewertung bei der Definition des so genannten "Gemeinschaftsinteresses" angemessener als eine Gesamtreform.

Dieses "Europäische Gemeinschaftsinteresse" steht stets im Zentrum der Bewertung bei der Einleitung eines Verfahrens. Ein "Europäisches Gemeinschaftsinteresse" ist ein schönes theoretisches Konstrukt, funktioniert in der Praxis allerdings nicht so einfach. Um es zu verdeutlichen: Reeder, die Schiffe aus Korea günstig beziehen möchten, interessiert es relativ wenig, ob bei der Produktion dieser Schiffe in Korea, unfaire Wettbewerbsverzerrungen eine Rolle gespielt haben, z.B. durch Steuererleichterungen, Ansiedlungsvorteile. Für Produzenten in Europa kann diese Frage allerdings wettbewerbsentscheidend sein.

Peter Mandelsons Reformideen basiert auf dem Wunsch, die europäische Wirtschaft noch stärker in die Weltwirtschaft zu integrieren. Den häufigen Ruf nach Protektionsmaßnahmen sieht er kritisch. Problematisch ist allerdings, dass er seine Ideen nicht ausreichend mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament im Vorfeld diskutiert hat. Vieles von durchaus berechtigen Reformvorschlägen ist deshalb am Ende, vor lauter Angst vor einer zu radikalen Reform, gänzlich auf der Strecke geblieben.

Erika Mann hat vielfach darauf verwiesen, dass es z.B. vor der Einleitung eines Anti-Dumping-Verfahrens mehr Transparenz geben muss. Die Abgeordnete hat mehrere Verfahren "begleitet" und kennt sich in der Problematik gut aus. Sie ist Sprecherin für Handelsfragen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament.


Hintergrund:

Am 6. Dezember 2006 hatte die EU-Kommission ein Grünbuch für die öffentliche Konsultation über die handelspolitischen Schutzinstrumente (KOM (2006)763) herausgegeben. Es gingen 542 Antworten hierzu ein. Ursprünglich sollte dem Konsultationsprozess ein Vorschlag über eine Richtlinie über den Schutz vor Dumpingimporten aus Drittstaaten folgen, der nicht vor März 2008 veröffentlicht werden sollte.

Handelsschutzinstrumente schützen die europäischen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb, der in Drittstaaten in Form von Subventionen, Besteuerungsvorteilen, Ansiedlungsunterstützungen etc. auftreten kann. 2005 hat die EU 26 Anti-Dumping Untersuchungen eingeleitet und 19 Maßnahmen verhängt. Im darauf folgenden Jahr wurden bis Anfang Dezember 26 Untersuchungen eingeleitet und 13 Maßnahmen verhängt. China ist dabei am stärksten von den Maßnahmen betroffen. Zwischen 1995 und 2004 wurden 52 Fälle gegen China eingeleitet.


Weiterführende Dokumente:

Grünbuch der Kommission

http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2006/december/tradoc_131502.pdf

Antworten des Konsultationsprozesses:

http://ec.europa.eu/trade/issues/respectrules/anti_dumping/rq061206_en.htm

Einschätzung der Kommission auf die Antworten des Konsultationsprozesses:

http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2007/november/tradoc_136846.pdf

Für ein Gespräch und weitere Informationen steht Ihnen Erika Mann gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das Büro in Brüssel: Eva-Maria Kirschsieper, Tel.: +32 (0)2 - 284 51 91, Email: erika.mann@europarl.europa.eu , oder an das Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de

14. Januar 2008 09:39

http://erikamann.com/presse_articles/PM_KW3%20ReformHandelsschutzinstrumente
12. Oktober 2008 18:47
Copyright © 2007 PONTON-Lab