Presseinformation Die Europäische Kommission wird erneut eine Klage gegen die Bundesregierung
bezüglich des so genannten VW-Gesetzes beim EuGH einreichen.
Die Bundesregierung musste aufgrund eines Beschlusses des EuGH vom 23. Oktober 2007 eine Änderung an dem ursprünglichen Gesetz vornehmen. Die Kommission argumentiert nun, dass die erfolgte Anpassung der Bundesregierung ihre Bedenken in Bezug auf die Sperrminorität des Landes Niedersachsen nicht ausreichend berücksichtigt habe und wird demzufolge offensichtlich erneut ein Verfahren vor dem EuGH eröffnen.
Erika Mann führt sowohl mit dem Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy
als auch der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in diesem Zusammenhang kritische
Gespräche und wird in den kommenden zwei Wochen mit Beiden zusammentreffen. Die
Argumentation von Erika Mann stützt sich im Wesentlichen darauf, dass die
Kommission und der EuGH in ihren Bewertungen einen sehr puristischen und formal
juristischen Ansatz verfolgen, der nicht zeitgemäß ist. "Ein solcher Ansatz
kann den historischen und gesellschaftlichen Kontext, der der Entstehung des
VW-Gesetzes zu Grunde liegt, nicht erfassen und ist somit im Konflikt mit
politischen Realitäten und dem Anliegen der Belegschaft und des Unternehmens."
Die Europäische Union provoziere durch solch eine abstrakte Sichtweise, dass
Distanz zwischen der EU-Ebene und der Bevölkerung entstehe und
Euroskeptizisimus zunehme. Im Übrigen steht der Kommission keine Befugnis im
Bereich der Satzung des Unternehmens zu.
Hintergrund:
Um der europäischen Ebene eine solch
erweiterte Sichtweise nahe zu legen, schrieb Erika Mann am 25. Juli 2008 einen
Brief an die Kommissare, denen nun Gespräche folgen werden. Im Übrigen
berücksichtigte selbst die Rechtsprechung des EuGH solch einen Interpretationsansatz,
führte allerdings an, dass die Bundesregierung die Bedeutung für den Erhalt
dieses Gesetzes nicht ausreichend begründen konnte.
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