Smart Politics für BreitbandDie EU-Kommission ist mit ihrem Plan, 1 Mrd. Euro in den Ausbau von Breitband zu investieren, gescheitert. Erika Mann verlangt jetzt, über ein intelligentes Konzept, Breitband als Universaldienst zu verankern.
Das 5-Milliarden-Konjunkturpaket der EU-Kommission ist gescheitert. 5 Mrd. Euro sollten in Energie- und Internetprojekte investiert werden, davon 1 Mrd. Euro speziell in den Ausbau von Breitbandzugängen in ländlichen Regionen. Erika Mann, niedersächsische SPD-Europaabgeordnete, setzt sich bereits seit Jahren für einen besseren Breitbandzugang ein. Sie begrüßt, dass das Paket am Widerstand Deutschlands, Großbritanniens, der Niederlande und Österreichs gescheitert ist, da die geplante Förderung wirkungslos verpufft wäre: „Laut Plan wäre die Milliarde wirkungslos über 27 Mitgliedstaaten nach dem Gießkannenprinzip verteilt worden. Das bringt nichts.“
Erika Mann begrüßt die Breitband-Strategie der deutschen Bundesregierung. Sie glaubt jedoch, dass damit nur die weißen Flecken auf der Breitbandkarte getilgt werden können. „Eine hohe Grundqualität des Breitbandzugangs ist nur über ein Bündel von intelligenten Maßnahmen wirksam zu erreichen“, sagt Erika Mann. „Smart Politics für Breitband“ sei das Motto, dem die Politik folgen müsse. Für eine hohe Grundqualität sei es nötig, Breitband zum Universaldienst zu machen. Deshalb müsse rasch ein stimmiger Regulierungsrahmen in der Universaldienstrichtlinie verankert werden.
Erika Mann schlägt vor, Unternehmen beim Bau von neuen schnellen Netzwerken mit modernen Regulierungen auf europäischer Ebene entgegen zukommen. So könne man Unternehmen beim Ausbau über kürzere Abschreibungszeiträume unterstützen. Im Gegenzug könne man von ihnen verlangen, Wettbewerber entweder beim Bau zu beteiligen oder Wettbewerber über einen gewissen Preisaufschlag den Zugang zu den Netzen zu gewähren. Außerdem sollten die Unternehmen sich verpflichten, eine relativ schnelle Breitbandversorgung aufzubauen. Dies müsse allerdings unter der Kontrolle der nationalen Regulierungsbehörden stehen und in Abstimmung mit den Wettbewerbsregeln erfolgen. Um schnell handeln zu können, sei es wichtig, die Behandlung der Universaldienstrichtlinie vorzuziehen.
Hintergrund:
Die entsprechende Mitteilung der Kommission zur geplanten
Revision der Universaldienstrichtlinie soll voraussichtlich erst nach den
Wahlen zum Europäischen Parlament im Herbst 2009 feststehen. Der
Universaldienst bezieht sich bisher vor allem auf den Anschluss an das
öffentliche Telefonnetz, der sowohl Sprachtelefonie als auch Internetzugang
unterstützt. Dazu gehört aber nicht der Zugang zu breitbandigen Diensten. Der
Universaldienst ist eine rechtliche Gewährleistung für einen Basiszugang. Er
garantiert eine Art Telekommunikations-Grundversorgung für Bürger, die wegen
mangelnder finanzieller Ressourcen oder geografischer Abgeschiedenheit keinen
Zugang zu grundlegenden Diensten haben, die der großen Mehrheit der Bürger
bereits zur Verfügung stehen.
Für ein Gespräch und weitere
Informationen steht Ihnen Erika Mann gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte
an das Büro in Brüssel: Johanna Hasting, Tel.: +32 (0)2 - 284 51 91, Email: erika.mann@europarl.europa.eu ,
oder an das Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de

