Seite druckenPublication date: 13.02.2007 23:28:00
Der Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer hat sich heute am Europäischen Gerichtshof gegen das Volkswagen Gesetz ausgesprochen. Er empfahl dem Gericht, der Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz stattzugeben.
MATTHIAS GROOTE und ERIKA MANN, SPD-Europaabgeordnete aus Niedersachsen stehen den Schlussfolgerungen skeptisch gegenüber. MATTHIAS GROOTE: "Das VW-Gesetz hat noch nie jemandem geschadet, im Gegenteil, das Gesetz hat sogar zur Arbeitsplatzsicherung an den Standorten beigetragen."
"Es handelt sich ja hier noch nicht um ein definitives Urteil. Aber die Stossrichtung ist problematisch, Wettbewerbsfähigkeit und VW-Gesetz stehen nicht im Gegensatz!" kritisierte ERIKA MANN.
Die Beteiligung des Landes Niedersachsen an Volkswagen war in guten und schlechten Zeiten für das Unternehmen und die über 340.000 Beschäftigten von positivem Nutzen, stellten GROOTE und MANN am Rande der Plenartagung des Europäischen Parlamentes in Straßburg klar.
Hintergrund:
Das VW-Gesetz existiert seit 1960.
Kontroverse Punkte sind folgende: das Stimmrecht ist auf höchstens 20%
des Stammkapitalsbeschränkt, die Bundesregierung und das Land
Niedersachsen haben das Recht zwei Aufsichtratsmitglieder in den
Aufsichtsrat zu entsenden solange ihnen Aktien gehören, Beschlüsse der
Hauptversammlung müssen mit über 80% des vertretenen Kapitals
angenommen werden. Die Europäische Kommission hat am 04.03.2005 gegen
Deutschland Klage erhoben, mit dem Grund dass das Volkswagen-Gesetz
gegen den freien Kapitalverkehr verstoße. Die Schlussfolgerungen des
Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof unterstützen das Anliegen
der Kommission. In den kommenden Wochen wird der Gerichtshof
entscheiden müssen ob er dem Vorschlag des Generalanwalts folgen wird
oder nicht.
Für weitere Informationen: Büro GROOTE: +33 3 88 17 74 31, Büro MANN: +33 3 88 17 71 91 und Maria Catalina Kolvenbach (Pressesprecherin) +32 473 930 060 (GSM).