Seite druckenPublication date: 26.11.2008 12:37:13
Dürfen Unternehmen für eigene Zwecke Verbindungsdaten auswerten? Beratungen hierzu führt der Rat am 27. November in Brüssel. Erika Mann lehnt diesen Vorstoß klar ab.
Im Rat haben mehrere Mitgliedstaaten die Auswertung von Verbindungsdaten seitens Unternehmen anlässlich der Beratungen über Änderungen der Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (2002/58/EG) vorgeschlagen. Damit folgen sie den Vorstellungen der Business Software Alliance, einer US-amerikanischen Lobby-Vereinigung der Software-Industrie.
Erika Mann, niedersächsische SPD-Europaabgeordnete, lehnt die geplanten Änderungen ab: “Die Pläne schießen weit über das intendierte Ziel hinaus. Es kann nicht sein, dass nun jeder, der ein wie auch immer berechtigtes Interesse vorweisen kann, auf Verbindungsdaten zugreifen darf. Damit würde ein wichtiges Grundrecht, nämlich das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" dramatisch ausgehöhlt werden.”
In Zukunft sollen nicht nur staatliche Behörden, sondern auch Unternehmen nach dem Willen einiger Mitgliedstaaten einzelfallunabhängig Verkehrsdaten zur Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit, also etwa zur Verfolgung von Hackerangriffen, verarbeiten dürfen. Kern des Vorstoßes ist eine Neudefinition von “personenbezogenen Daten”. So sollen IP-Adressen in einer in Artikel 6 § 6a verankerten Ausnahmeregelung für Sicherheit nicht mehr als personenbezogene Daten gelten.
Nun soll eine generelle Ermächtigung in die Richtlinie aufgenommen werden, wonach “jede natürliche oder juristische Person mit einem berechtigten Interesse” berechtigt sein soll, Verkehrsdaten zu verarbeiten, um “technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes, eines öffentlichen oder privaten Telekommunikationsnetzes, eines Dienstes der Informationsgesellschaft oder von Endgeräten zu deren Nutzung” zu ergreifen.
Dies bedeutet, dass nicht nur der jeweilige Diensteanbieter, der Maßnahmen zum Schutz des eigenen Angebots treffen will, zur einzelfallunabhängigen Speicherung von Verkehrsdaten berechtigt sein soll, sondern praktisch jeder mit einem wirtschaftlichen Verarbeitungsinteresse.
Erika Mann warnt: „Es darf keine automatische
Erlaubnis grundsätzlicher Art geben. Eine Ausdehnung der Gewährleistung von
Netz- und Informationssicherheit in neue Bereiche hinein kann nur unter
strengen Auflagen erfolgen und sollte auf gar keinen Fall Teil der jetzigen
Telekommunikationsgesetze sein, sondern muss in einer getrennten Verordnung
diskutiert, beraten und notfalls verabschiedet werden."
Hintergrund:
Die entsprechende Mitteilung der Kommission zur geplanten
Revision der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener
Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation wird
am 27. November im Telekommunikationsrat diskutiert werden.
Für ein Gespräch und weitere Informationen steht Ihnen Erika Mann gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das Büro in Brüssel: Johanna Hasting, Tel.: +32 (0)2 - 284 51 91, Email: erika.mann@europarl.europa.eu , oder an das Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de