Kommission legt neue Vorschläge zum Telekom-Paket vor Die Kommission hat am
7. November 2008 neue Rechtsvorschläge zum so genannten "Telekommunikations-Paket"
vorgelegt. Diese Vorschläge betreffen die Bereiche:
Telekom-Aufsichtsbehörde, Frequenzpolitik, Investitionen in Neue Netze und
Verbraucherrechte.
Mit dem neuen Vorschlag möchte die Kommission einen Kompromiss zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat ermöglichen, der sich auf Basis der Vorschläge des EP vom 24. September 2008 im Rat offensichtlich nicht erreichen lässt. Das EP wird sich mit den neuen Vorschlägen zügig befassen, damit der Telekommunikations-Rat am 27. November 2008 seine Arbeit noch unter französischer Ratspräsidentschaft formal aufnehmen kann. Damit geht allerdings der ursprünglich vorgesehene Zeitrahmen, die 1. Lesung bis Ende des Jahres über die Bühne zu bringen, verloren.
Die Telekom-Aufsichtsbehörde soll nach dem neuen Vorschlag der Kommission wesentlich kleiner und mit weniger Kompetenzen ausgestattet werden. Das Europäische Parlament hatte bereits die ursprünglich von der Kommission vorgesehene große Telekommunikations-Behörde erheblich verschlankt - dem Rat ging dieser Vorschlag immer noch nicht weit genug. Er möchte die "Europäisierung" im Telekommunikationsbereich zurück drängen und auf das absolut Notwendige beschränken.
Bei der Funkfrequenzpolitik wird die strategische Koordinierung auf politischer Ebene durch ein Verfahren gestärkt, bei dem die Kommission ein Mehrjahresprogramm für die EU-Funkfrequenzpolitik zur gemeinsamen Verabschiedung durch Parlament und Rat vorlegt. Weder das Europäische Parlament, noch der Rat hatte eine klare Strategie zur Freigabe von Frequenzen für Telekommunikationsdienste beim Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk gefunden. Erika Mann hatte deshalb im Rahmen von Anträgen zum so genannten Trautmann-Bericht gefordert, dass ein Rats-Frequenzgipfel im Jahr 2010 eine klare Strategie definiert.
Die Rolle der Kommission soll sich bei der Koordinierung der Bedingungen und Verfahren für Frequenznutzungsrechte jetzt eindeutig auf „europaweite Dienste“ konzentrieren. "Dieser Vorschlag ist nahezu ironisch, weil es keine klare Rechtsdefinition europaweiter Dienste gibt, die der Kommission eine bestimmte Kompetenz zuweisen. Echte europaweite Dienste sind ohnehin kaum vorzufinden bzw. werden von nationalen Anbietern europaweit angeboten", so Erika Mann.
Viele Vorschläge des Parlaments zu den Verbraucherrechten finden sich im neuen Vorschlag wieder. Insofern wird es hier einfach werden zwischen EP, Rat und Kommission einen Kompromiss zu finden. Dazu gehören besonders die folgenden Bereiche: Transparenz und bessere Information; einen verbesserten Zugang für Behinderte; das Recht, den Festnetz- oder Mobilfunkbetreiber unter Beibehaltung der Rufnummer innerhalb eines Tages zu wechseln; einen effizienteren europaweiten Notruf unter der „112 Nummer" und unter der "116 Nummer"; einen harmonisierten Zugang zu sozialen Diensten (z.B. für vermisste Kinder).
Im Bereich der Datensicherheit stimmt der Vorschlag dem EP zu, dass es keine Eingriffe geben darf, die in fundamentale Rechte und Freiheiten von Endnutzern eingreifen und die nicht durch juristische Rechtsachte abgesichert sind.
Der Empfehlung des EP, bei Investitionen in Neue Schnelle Netze mit einem vereinfachten Rechtsrahmen zu arbeiten, weil es ansonsten nicht zu Investitionen in neue Netze in einem erheblichen Umfang kommen wird, kommt die Kommission in ihren neuen Vorschlägen nur sehr begrenzt nach (IP/08/1370). Erika Mann ist sehr skeptisch, dass diese Vorschläge wirkliche Investitionsanreize bieten werden. Erika Mann hatte die wesentlichen Anträge zum Trautmann-Bericht eingereicht.
Hintergrund:
Am 13. November 2007 schlug die EU-Kommission eine Reform der EU-Rechtsvorschriften für den Telekommunikationsbereich vor, die den bestehenden Gesetzesrahmens überarbeitet. Der nun vorgelegte veränderte Vorschlag der Kommission reagiert auf die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments, die am 24.September 2008 im Plenum beschlossen wurden. Der Rat der Telekommunikationsminister wird den veränderten Vorschlag der Kommission am 27. November 2008 aufgreifen. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Rat noch unter der französischen Ratspräsidentschaft zu einem "Gemeinsamen Standpunkt" finden wird. Deshalb haben die beteiligten Berichterstatter und die Ausschussvorsitzen sich in einem Brief an den Rat gewandt und ihn aufgefordert, die Arbeit zu beschleunigen. Der "Gemeinsame Standpunkt" wird dann Grundlage für die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Ministerrat. Durch die Verzögerung im Rat ist es unwahrscheinlich, die zweite Lesung, wie ursprünglich geplant, im März 2009 unter der tschechischen Präsidentschaft zu verabschieden.
Für ein Gespräch und weitere Informationen steht Ihnen Erika Mann gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das Büro in Brüssel: Johanna Hasting, Tel.: +32 (0)2 - 284 51 91, Email: erika.mann@europarl.europa.eu , oder an das Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de

