Erika Mann: Nach VW Urteil Weichen richtig stellen Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
hat heute sein Urteil im Verfahren der Europäischen Kommission gegen die
Bundesrepublik Deutschland zum so genannten VW-Gesetz verkündet.
In dem Urteil wird das Gesetz aus dem Jahr 1960 für rechtswidrig erklärt. Der EuGH sieht in dem Gesetz eine Behinderung des in der EU garantierten freien Kapitalverkehrs.
Die niedersächsische SPD-Europaabgeordnete Erika Mann betont, "dass das Urteil nicht dazu führen darf, dass sich Niedersachsen aus der Verantwortung für den VW-Standort zurückzieht. Im Gegenteil: es müssen noch intelligentere Wege gefunden werden, die Standortsicherung auszubauen. Die Wirtschaftskraft unseres Landes und die Sicherung zahlreicher Arbeitsplätze bei VW sowie in der damit verbundenen Zulieferindustrie und den Forschungseinrichtungen hängt wesentlich von einer guten Kooperation zwischen dem Land Niedersachsen und VW ab." Dies sei in jüngster Vergangenheit nicht immer selbstverständlich gewesen, so Erika Mann. Es müsse nun erst Recht darauf geachtet werden, dass der Vorsprung im Forschungsbereich beibehalten werden könne.
Hintergrund:
Die Europäische Kommission hatte am 04. März 2005 Klage gegen Deutschland erhoben, mit der Begründung, das Volkswagen-Gesetz verstoße gegen den freien Kapitalverkehr gemäß Art. 56 EGV. Niedersachsen hält 20,3 Prozent der stimmberechtigten VW-Aktien und ist mit zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat von VW vertreten. Hinzu kommt, dass Porsche Ende 2006 weitere Anteile an VW erworben hat und nun insgesamt 30,9 % der Stimmanteile besitzt; diese aber auf Grund des VW-Gesetzes nicht voll nutzen kann.
Die Europäische Kommission beanstandete im Wesentlichen drei Regelungen des Gesetzes:
1) die derzeitige Regelung der Ausübung der Stimmrechte der Aktionäre in Bezug auf ihren Anteil am Stammkapital (Kritik der Kommission: die Stimmrechte eines Aktionärs dürfen nicht mehr als 20% der gesamten Stimmen ausmachen, auch wenn der Anteil am Aktienbesitz höher ist)
2) die Erhöhung der für eine Beschlussfassung erforderlichen Mehrheit auf über 80% (Kritik der Kommission: das bundesdeutsche Aktiengesetz legt die erforderliche Mehrheit auf 75% fest)
3) das Recht vom Bund und vom Land Niedersachsen, je zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der VW AG zu entsenden (unabhängig vom Umfang ihrer Aktienanteile).
Erika Mann steht Ihnen für ein Gespräch und weitere Informationen gerne zur Verfügung. Büro in Brüssel: Eva-Maria Kirschsieper, Tel.: +32 2 - 284 51 91, Email: erika.mann@europarl.europa.eu, Büro in Hannover: Henning Hofmann, +49 (0) 511 1674 268, Email europabuero-erika.mann@spd.de

