Informationen zum Wahlgang bei der Europawahl für im Ausland lebenden Deutsche

Im Ausland lebende Deutsche können ihre Stimme für die Europawahl in Deutschland abgeben. Das Verfahren hängt davon ab, ob sie noch über einen (ersten) Wohnsitz in Deutschland verfügen oder nicht:

1. Deutsche, die noch ihren Wohnsitz in Deutschland haben, werden bis zum 17. Mai 2009 als Wahlberechtigte schriftlich über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis in Deutschland benachrichtigt. Mit dieser Benachrichtigung können sie ihre Stimme entweder selbst im Wahllokal ihrer deutschen Gemeinde abgeben oder dort die Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Ende April 2009 beantragt werden. Der Antrag kann bis zum 5. Juni 2009 gestellt werden.

http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_09/


2. Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können trotzdem in Deutschland wählen. Dazu müssen sie sich bei der Gemeinde in Deutschland in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, bei der sie zuletzt gemeldet waren. Das Antragsformular hierfür und eine eidesstattliche Erklärung, wahlberechtigt zu sein, müssen bis spätestens 17. Mai 2009 dort eingehen. - Bitte sofort beantragen!- Ungefähr einen Monat vor dem Wahltag werden dem Antragsteller dann die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen aus Deutschland zugeschickt. Der Wähler im Ausland muss dann den Wahlbrief mit den Wahlunterlagen so rechtzeitig nach Deutschland zurückschicken, dass der Brief bis zum Wahltag bei der zuständigen Stelle eingeht. Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Europawahl in Deutschland können unter nachstehemden Link auf der Seite des Bundeswahlleiters herunter geladen werden

http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_09/auslandsdeutsche/

6. April 2009 10:52