Die Singapur-Themen

Bereits seit der WTO-Ministerkonferenz in Singapur 1995 drängt die EU darauf, neue Themenbereiche auf WTO-Ebene zu regeln: Investitionen, Wettbewerb und Handelserleichterungen. Dies stößt bislang jedoch auf den Widerstand vieler Entwicklungsländer. In Cancún soll nun endgültig über die Aufnahme von Verhandlungen in diesen Bereichen entschieden werden.

Cancún-update

Im Bereich der Singapur-Themen gab es die wichtigsten Veränderungen im neuen Entwurf für die Abschlusserklärung (13. September 2003). Diese fielen allerdings für die EU enttäuschend aus. 

Der Derbez-Text schlägt vor, unmittelbar nach der Konferenz in Cancun Verhandlungen über Transparenz im staatlichen Vergabewesen , Handelserleichterungen und auch über Investitionen (nach weiteren Klärungen) zu beginnen – nicht jedoch über das vierte Thema Wettbewerbspolitik . In diesem Bereich solle der Klärungsprozess aber weiterhin die Berücksichtigung „möglicher Modalitäten für Verhandlungen" mit einschließen.

Die EU forderte die sofortige Aufnahme von Investitionsgesprächen. Nach Widerständen einiger, vorwiegend afrikanischer, Entwicklungsländer zog die EU diese Forderung jedoch zunächst zurück und verzichtete auch auf eine Verhandlung über Wettbewerbsregulierung. Lediglich die Themen staatliche Auftragsvergabe und Handelserleichterung wurden aufrechterhalten. Auch dies ging einigen afrikanischen Staaten jedoch noch zu weit. Sie wollten über keines dieser Themen verhandeln. Formal scheiterte die Konferenz an diesem Konflikt.

Was spricht aus Sicht der EU für eine Regelung dieser drei Themen?

Handelserleichterungen

Weshalb Handelserleichterungen? Die heutige Wirtschaft funktioniert nach dem "Just-in-time- Prinzip" und beruht auf internationalen Lieferketten. Jede Handelsregelung muss den Business-Praktiken der Marktteilnehmer Rechnung tragen. Das ist gegenwärtig nicht der Fall. Die WTO-Regeln bedürfen dringend der Modernisierung.

Von Handelserleichterungen würden alle WTO-Mitglieder profitieren, in erster Linie jedoch die Entwicklungsländer. Denn gerade kleine und mittlere Unternehmen (sog. KMU) aus diesen Ländern leiden unter veralteten Rechtsvorschriften und schwerfälligen Verwaltungsabläufen. Zu nennen sind hier beispielsweise übertriebene Dokumentationspflichten, untransparente Zollfestsetzungen, überhöhte Zollabfertigungsgebühren und überlange Abfertigungszeiten. Studien haben ergeben, dass allein solche Ausgaben 4 bis 5 Prozent der internationalen Transaktionskosten ausmachen. Dies entspricht in etwa dem durchschnittlichen Zolltarif auf Industriegüter (3,8 Prozent). Bereits die Halbierung dieser Kostenlast hätte Einsparungen von 325 Milliarden Euro zur Folge.

Der Welthandel benötigt deshalb ein kohärentes System der Handelserleichterung. Die WTO ist genau das richtige Forum für einen solchen politischen Entschluss, denn hier werden rechtlich bindende Vorgaben verabschiedet, deren Einhaltung überwacht wird.

Die Umsetzung solcher handelserleichternder Vorgaben erfordert beträchtliche finanzielle und personelle Anstrengungen, nicht zuletzt auch für die sich erweiternde EU. Doch diese Ausgaben würden schon innerhalb weniger Jahre durch die Vorteile der Reformen mehr als ausgeglichen. Darüber hinaus müssen Entwicklungsländer innerhalb eines WTO-Rahmens Hilfe von bi- oder multilateralen Geldgebern in Anspruch nehmen können. Die Interessenlage insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, der sogenannten LDCs (least developed countries) muss auch hier besondere Berücksichtigung finden, praktische Hilfe zur Verfügung gestellt und gegebenfalls eine Vorzugsbehandlung, z.B. angemessene Übergangsfristen, gewährt werden.

Investitionsschutz

Weiter spricht sich die EU für ein multilaterales Investitionsschutzabkommen aus. Welche Argumente sprechen für ein solches Abkommen? Ausländische Direktinvestitionen sind ein wesentlicher Faktor für Wirtschaftswachstum. Da solche Investitionen längerfristiges wirtschaftliches Engagement bedeuten und zur Schaffung von Vermögenswerten führen, profitieren insbesondere die Entwicklungsländer. Doch Investoren erwarten Rechts- und Planungssicherheit. Diese fehlt in Ländern mit unsicheren politischen Verhältnissen und schwankender Rechtsprechung.

Deshalb schlägt die EU die Aufstellung von WTO-Regeln vor, in denen insbesondere der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung (d.h. Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung) verankert werden soll. Soweit erforderlich sollen Ausnahmebestimmungen verhandelbar sein. Folge eines solchen Regelwerkes wäre ein geringeres Investitionsrisiko und damit ein spürbarer Anstieg von Direktinvestitionen besonders in Entwicklungsländern.

Unangetastet bliebe dabei die Kompetenz der nationalen Gesetzgeber, die Wirtschaftstätigkeit mit Blick auf sozioökonomische oder ökologische Zielsetzungen einer gewissen Steuerung zu unterwerfen. Deshalb sollte die Regelung kurzfristiger Kapitalbewegungen auch zukünftig den einzelnen WTO-Mitgliedern vorbehalten sein. Auch müssen diese weiterhin selbst bestimmen dürfen, welche Wirtschaftsbereiche sie für ausländische Investoren öffnen wollen.

Wettbewerb

Ebenso ist die EU der Überzeugung, dass auch wettbewerbsrechtliche Probleme auf WTO-Ebene zu lösen sind. Allzu oft wird der Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern nicht mehr durch staatliche Maßnahmen, sondern durch unfaire Praktiken privater Akteure behindert, sei es durch Kartellbildung oder durch Missbrauch einer marktbeherrschenden Position. Gerade Entwicklungsländern fehlt die notwendige Erfahrung und das gesetzgeberische Know-How, solches marktschädigendes Verhalten zu unterbinden.

Die EU befürwortet deshalb eine internationale Lösung dieser Probleme. Auf WTO-Ebene sollte über ein verbindliches Rahmenabkommen zum Thema Wettbewerb verhandelt werden. Ein solches Abkommen muss Grundprinzipien enthalten, die Bestandteil der nationalen Wettbewerbsordnungen der WTO-Mitgliedsstaaten werden sollen. Hervorzuheben sind hier insbesondere Nicht-Diskriminierung, Transparenz (z.B. der Gesetzgebungsverfahren) und Rechtsschutzgarantie gegenüber behördlichen Wettbewerbsentscheidungen.

Auch hierbei muss wiederum die besondere Situation der Entwicklungsländer Berücksichtigung finden, d. h. realistische Übergangsfristen für die Einführung neuer Wettbewerbsregeln gewährt sowie technische Hilfe und Beratungstätigkeit verbessert werden.

Weiter will die EU einen flexiblen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit aufstellen. Ziel ist der Meinungs- und Informationsaustausch über wichtige Wettbewerbsfragen, Gesetze und Verwaltungspraktiken sowie die Einrichtung eines WTO-Wettbewerbsausschusses als Forum für multilaterale Diskussionen.

11. September 2006 05:34