Die Rolle der EU in der WTO
Die EU bündelt in der WTO ihre Kräfte und organisiert sich im "133er-Ausschuss", aber auch die nationalen Regierungen der EU-Mitglieder bleiben nicht außen vor.
Die Kompetenzen in der Handelspolitik insgesamt werden auf europäischer Ebene ausgeübt von der EU-Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten. Im Bereich der Güter ist die Kommission allein zuständig; bei den Dienstleistungen gibt es in einzelnen Aspekten gemischte Zuständigkeiten, so etwa in den Bereichen
- geistiges Eigentum
- Investitionen
- kulturelle Dienste
Das Europäische Parlament ist zurzeit umfangreich im Rahmen von Konsultationen an der Ausformulierung der Handelspolitik beteiligt. Bei den großen Abkommen hat das EP bereits Zustimmungskompetenzen, im Rahmen der künftigen EU-Verfassung soll es weitere Zustimmungs- und Mitentscheidungsrechte erhalten - die Vorarbeit dafür im Konvent ist jedenfalls gemacht.
Der 133er-Ausschuss hat seinen Namen von Artikel 133 des Amsterdamer Vertrages , in dem die Zuständigkeiten für die Handelspolitik festgelegt sind.

