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GATS in der WTO

Die Abkürzung GATS steht für General Agreement on Trade in Services und bezeichnet die Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs. Seit Anfang der 1990er Jahre wurde innerhalb der damaligen GATT der Bereich Dienstleistungen gesondert unter dem Begriff GATS verhandelt. 1995 traten die GATS-Vereinbarungen in Kraft.

Der Handel mit Dienstleistungen ist ein dynamischer Wachstumsbereich. Allein die Europäische Union hat im Jahr 2000 Dienstleistungen in Höhe von 291 Mrd. Euro in andere Länder "ausgeführt". Die EU ist mit etwa 24% der gesamten weltweiten Ausfuhren größter Exporteur im Bereich der Dienstleistungen. Wegen der enormen Bedeutung des Dienstleistungssektors für Europa und der guten Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen stellt eine faire Liberalisierung eine gute Chance für mehr Wachstum und Arbeitsplätze in der EU dar.

Auch in Deutschland spielt der Dienstleistungsbereich eine überragende Rolle. In Deutschland liegt der Anteil des Dienstleistungssektors am Bruttoinlandsprodukt und an der Beschäftigung jeweils bei knapp 70 Prozent.

Chancen im Bereich der Dienstleistungen sehen nicht nur die reichen Industrieländer, sondern auch die Entwicklungsländer . Vor allem erhoffen sie sich positive Effekte durch die Mobilität von qualifizierten Arbeitnehmern aus ihren Ländern.

Welche Dienstleistungen werden verhandelt?

1.) Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen
2.) Kommunikationsdienstleistungen
3.) Bau- und Montagedienstleistungen
4.) Vertriebsdienstleistungen
5.) Bildungsdienstleistungen
6.) Umweltdienstleistungen
7.) Finanzdienstleistungen
8.) Medizinische und soziale Dienstleistungen
9.) Tourismus und Reisedienstleistungen
10.) Erholung, Kultur und Sport
11.) Transportdienstleistungen
12.) Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen

Im Prinzip umfassen die Regelungen also alle Arten von Dienstleistungen, ausgenommen zwei Bereiche:
staatliche Dienstleistungen und der internationale Luftverkehr.

Dabei unterscheidet man vier verschiedene Methoden der Dienstleistungserbringung:
1.) Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen , z.B. Datenversand über das Internet;
2.) Inanspruchnahme einer Dienstleistung im Ausland , z.B. Tourismus;
3.) Niederlassung von juristischen Personen im Ausland , z.B. Niederlassung eines Unternehmens;
4.) Erbringung von Dienstleistungen durch zeitlich befristet eingebundene natürliche Personen , z.B. Architekt oder Rechtsanwalt.

Das Verhandlungssystem in Rahmen von GATS behandelt flexibel die individuellen Bedürfnisse der einzelnen WTO-Länder. Jeder Staat stellt zu den verschiedenen Dienstleistungsbereichen Forderungen (requests) an die anderen Staaten und macht Angebote (offers) oder auch nicht.

Anders als im Bereich der GATT-Verhandlungen haben die Länder im Rahmen von GATS den Grad der Liberalisierung in den jeweiligen Dienstleistungsbereichen individuell in ihrer Hand. Zugeständnisse können in den Bereichen gemacht werden und Forderungen können in den Sektoren gestellt werden, die für die jeweilige Wirtschaftsentwicklung in einem Land sinnvoll sind.

Im Bereich der Dienstleistungen ist die Europäische Kommission im Rahmen einer gemeinsamen Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten federführend verantwortlich für die Verhandlungen. Das Europäische Parlament wird von der Kommission über den Stand der Verhandlungen laufend unterrichtet. Alle von der Kommission ausgehandelten Vereinbarungen müssen von sämtlichen nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Die derzeitigen Verhandlungsziele der EU-Kommission sind:

In Doha/Katar wurde beschlossen, dass bis Anfang 2005 die Verhandlungen über eine weitere Liberalisierung von Dienstleistungen abgeschlossen sein sollen.

11. September 2006 05:34

http://erikamann.com/themen/Handelspolitik/diewto/gatsinderwto
24. Mai 2012 18:43
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