Handelsabkommen

Handelsabkommen im Allgemeinen sind Vereinbarungen zwischen zwei Staaten (bzw. suprantionalen Gebilden wie der EU) mit dem Zweck, den Handel untereinander einerseits zu fördern, andererseits seine Spielregeln zu definieren.

In der Praxis sind die meisten Handelsabkommen so genannte Freihandelsabkommen. Diese schließen gegenseitig besonders das Verhängen von Zöllen aus.

Im Unterschied zu den Handelsabkommen müssen die Wirtschaftsabkommen verstanden werden. Sie sind auf die Zusammenarbeit in bestimmten wirtschaftlichen Sektoren ausgerichtet, etwa auf Joint Ventures zwischen einzelnen Unternehmen.

11. September 2006 05:35