Europäischer Rat entscheidet über Klimapaket

Der Europäische Rat einigte sich am 11. und 12. Dezember 2008 auf ein abgeschwächtes Gesetzespaket „Energie und Klimawandel“.

Auf Druck von Deutschland, Polen und Italien beschlossen die Staats- und Regierungschefs Sonderregelungen für energieintensive Industrien und osteuropäische Kraftwerke. Die Klimaziele insgesamt sollen unangetastet bleiben.

Die Europäische Union will ihren Ausstoß an Treibhausgasen bis 2020 um ein Fünftel im Vergleich zu 1990 reduzieren. Der Anteil von erneuerbaren Energien soll auf 20 Prozent steigen. Bislang liegt dieser Anteil bei 8,5 Prozent.

Diese Verpflichtungen können von den EU-Staaten zum Teil in Entwicklungsländer ausgelagert werden. Investitionen in Klimaschutzprojekte in ärmeren Staaten werden also auf die EU-Ziele angerechnet. Die Länder könnten damit ihre innereuropäischen Anstrengungen zur CO2-Senkung um gut die Hälfte reduziert.

Kauf von Emissionsrechten ab 2013
Von 2013 an müssen Energiekonzerne CO2-Emissionsrechte ersteigern, die sie für die Produktion ihrer Güter benötigen. Bisher bekommen die Konzerne diese Rechte weitgehend kostenlos zugeteilt. Der Europäische Rat billigte weiter>>>


28. April 2009 14:13