Kauf von Emissionsrechten ab 2013

Von 2013 an müssen Energiekonzerne CO2-Emissionsrechte ersteigern, die sie für die Produktion ihrer Güter benötigen. Bisher bekommen die Konzerne diese Rechte weitgehend kostenlos zugeteilt.

Der Europäische Rat billigte bestehenden Kraftwerken in den neun mittel- und osteuropäischen Ländern nun Ausnahmen zu. Deren Betreiber müssen erst ab 2020 alle Emissionsrechte kaufen, dürfen diese bis dahin nach und nach ersteigern. Diese Lockerung dient vor allem Polen, wo noch 92 Prozent des Stroms mit Kohle produziert werden.

Die Staats- und Regierungschefs einigten sich zudem auf einen Solidaritätsfonds für Osteuropäer, in den zwölf Prozent der Einnahmen aus der Gesamtmenge der zwischen 2013 und 2020 von jedem Mitgliedstaat zu versteigernden Zertifikate fließen.

Ausnahmen beim Handel mit Emissionsrechten gibt es auch für die europäische Schwerindustrie (wie Stahlproduktion, Chemieindustrie, Zementwerke): Unternehmen, deren Produktionskosten durch die Klimaschutzauflagen um mehr als fünf Prozent steigen und die im internationalen Wettbewerb stehen, bekommen die Emissionsrechte weiter kostenlos zugeteilt.

Die übrigen Industrieunternehmen müssen dagegen ab 2013 einen Teil ihrer Zertifikate ersteigern, bis 2025 soll dieser Anteil auf 100 Prozent steigen. Vor allem Deutschland hatte auf diese Regelung gedrängt, aus Sorge, dass die energieintensive Industrie ansonsten in Länder außerhalb der EU abwandern könnte.

Weitere Informationen:

Parlamentarische Weichenstellung für das EU-Klimaschutzpaket 2020

EU-Abgeordnete für umfassend Europäische Energiemarktreform

Informationen der französischen EU-Ratspräsidentschaft zur Tagung des Europäischen Rates am 11. und 12. Dezember 2008

28. April 2009 14:12