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Europäisches Emissionshandelssystem

Emissionszertifikate sollen die Umweltkosten „bepreisen“, die durch Treibhausgase entstehen. Investitionen in umweltfreundliche Technik werden damit interessanter. Das Parlament verabschiedete hierfür die Richtlinie für die Dritte Phase des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS).

Von 2013 an müssen Energiekonzerne Emissionsrechte für die Produktion ihrer Güter ersteigern. Bisher werden diese Rechte weitgehend kostenlos an die Konzerne verteilt.

Parlament und Rat billigten dabei bestehenden Kraftwerken in den neun mittel- und osteuropäischen Ländern Ausnahmen zu. Deren Betreiber müssen erst ab 2020 alle Emissionsrechte kaufen, können diese Rechte aber bereits im Vorfeld nach und nach ersteigern. Die Lockerung dient vor allem Polen, wo 92 Prozent des Stroms mit Kohle produziert und entsprechend hohe Mengen CO2 ausgestoßen werden.

Das Europäische Parlament stimmte weiter einem Solidaritätsfonds für Osteuropäer zu. In diesen Fonds fließen zwölf Prozent der Einnahmen (aus der Gesamtmenge der zwischen 2013 und 2020 von jedem Mitgliedstaat zu versteigernden Zertifikate).

Ausnahmen beim Handel mit Emissionsrechten gibt es auch für die europäische Schwerindustrie (wie Stahlproduktion, Chemieindustrie, Zementwerke): Unternehmen, deren Produktionskosten durch die Klimaschutzauflagen um mehr als fünf Prozent steigen und die im internationalen Wettbewerb stehen, bekommen die Emissionsrechte weiter kostenlos zugeteilt. Die übrigen Industrieunternehmen müssen dagegen ab 2013 einen Teil ihrer Zertifikate ersteigern, bis 2025 soll dieser Anteil auf 100 Prozent steigen.

28. April 2009 14:18

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24. Mai 2012 19:41
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