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Richtlinie zur Qualität von Kraftstoffen

Auch Anbieter von Kraftstoffen sollen CO2-Emissionen mindern. Vertreter des Europäischen Parlaments einigten sich mit Vertretern des Rats auf einen Richtwert von 10 Prozent bis 2020. Die Anbieter müssen die Treibhausgasemissionen während Herstellung, Transport und Nutzung ihrer Kraftstoffe einsparen. 2012 muss die Kommission die Richtlinie erneut bewerten.

Das Einsparziel wird aber weniger strikt innerhalb der Europäischen Union umgesetzt, als vom Umweltausschuss des Parlaments empfohlen (die verbindliche Reduktion liegt bei nur rund 6 Prozent). Hintergrund ist ein Kompromiss mit dem Rat, der den Kraftstoff-Anbietern jetzt Ausweichmöglichkeiten bietet: Sie können beispielsweise auch mit Umweltprojekten in Entwicklungsländern ihre CO2-Bilanz aufbessern (bis zu 2 Prozent). Im Kyoto-Protokoll heißt dieser Mechanismus „Clean Development Mechanism“ (CDM).  

28. April 2009 14:26

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24. Mai 2012 19:49
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