Seite drucken„Eine hohe Grundqualität des Breitbandzugangs ist nur über ein Bündel von intelligenten Maßnahmen wirksam zu erreichen“, ist Erika Mann überzeugt. Wie aber sieht „Smart Politics für Breitband“ aus? Erika Mann hat hierfür 6 Punkte entwickelt:
6 Punkte für Breitband
Was macht die Europäische Union?
Die Beihilfen für die Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten in Niedersachsen sind am 7.11.2008 von der Kommission genehmigt worden. Die Förderungsunterstützung kommt aus dem Rahmen europäischer Regionalunterstützungen. Über die entsprechenden Fördermöglichkeiten für Kommunen informiert das Breitband-Kompetenzzentrum Niedersachsen (http://www.breitband-niedersachsen.de/index.php?id=297).
Der europäische Anteil dieser Beihilfen für die Breitbandversorgung entstammen dem europäischen Strukturfond und dem Fond zur ländlichen Entwicklung. Eine vorläufige Schätzung durch die Europäische Kommission beziffert die vorgesehenen Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien innerhalb der Strukturfonds für den Planungszeitraum 2007 bis 2013 mit 4,4 Prozent der Gesamtausgaben (dies entspricht 15,3 Milliarden Euro). Von diesem Betrag sind 0,7 Prozent für IKT-Infastrukturen vorgesehen, der Rest für IKT-Dienste und –Produkte. Es gibt keine genauen Angaben für die IKT-Ausgaben im Rahmen des Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums, da die IKT-Maßnahmen in diesem Fall in mehrere Maßnahmen eingebettet sind, in deren Rahmen auch andere, nicht IKT-bezogene Maßnahmen vorgesehen sind.
Verabschiedet wird Erika Manns Vorschlag für eine flexiblere und Investitionsanreize setzende Regulierung im Rahmen des Telekom-Pakets. Nachdem das Europäische Parlament am 24.September 2008 die drei Berichte des Telekom-Pakets im Plenum abgestimmt hat, veröffentlichte die Kommission bereits am 7. November 2008 ihren geänderten Vorschlag. Der Europäische Rat der Telekommunikationsminister hat den veränderten Vorschlag der EU-Kommission am 27. November 2008 aufgegriffen und einen "Gemeinsamen Standpunkt" formuliert. Seit Ende November 2008 findet nun ein Vermittlungsverfahren (so genannter Trilog) zwischen Kommission, Ministerrat und Parlament statt. Ein solches vorgezogenes Vermittlungsverfahren kann im Rahmen der zweiten Lesung angewandt werden, um noch vor Ende der Legislaturperiode und der Abstimmung des Gesetzesvorschlags durch das Parlament im April zu einer Einigung zu gelangen. Erika Mann ist bei allen Trilog-Verhandlungen des Telekom-Pakets beteiligt.
Die Mitteilung der Kommission zur geplanten Revision der Universaldienstrichtlinie soll voraussichtlich erst nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Herbst 2009 erfolgen. Der Universaldienst bezieht bisher vor allem auf den Anschluss an das öffentliche Telefonnetz, der sowohl Sprachtelefonie als auch Internetzugang unterstützt. Dazu gehört aber nicht der Zugang zu breitbandigen Diensten. Der Universaldienst ist eine rechtliche Gewährleistung für einen Basiszugang. Er garantiert eine Art Telekommunikations-Grundversorgung für Bürger, die wegen mangelnder finanzieller Ressourcen oder geografischer Abgeschiedenheit keinen Zugang zu grundlegenden Diensten haben, die der großen Mehrheit der Bürger bereits zur Verfügung stehen.
Die Handhabung des Frequenzspektrums ist eine der wichtigsten strategischen Fragen des Telekommunikationssektors in den nächsten Jahren. Mit der Umstellung von analoger auf digitale Rundfunkübertragung wird 2012 ein Teil des Frequenzspektrums frei. Erika Mann setzt sich für einen Gipfel zur Frequenzreform für 2010 ein. Neben dem Europäische Parlament sollen auch der federführende Europäische Rat, die Europäische Kommission und alle Interessensgruppen beteiligt werden. Ziel des Gipfels muss es sein, eine größere Konsistenz der europäischen Spektrumpolitik zu erreichen und das Spektrum mit der Umstellung von der analogen auf die digitale Rundfunkübertragung für neue Informations- und Kommunikationsdienste zu öffnen.
Was geschieht in Deutschland?
Der Breitbandatlas des Bundeswirtschaftsministeriums weist eine Flächendeckung für Breitband von 97,7% aus. Immerhin rund 700 Gemeinden in Deutschland haben noch immer keinen DSL-Anschluss. Hinzu kommen zahlreiche Gemeinden, in denen einzelne Ortsteile nicht angeschlossen sind. Allerdings zählt der Atlas dazu auch Möglichkeiten des Breitband-Empfangs wie DSL-Light oder DSL-2000. Würde er nur schnelle Breitbandanschlüsse über 6000 Mbit/S berücksichtigen, wie sie für die Nutzung neuer Webdienste wie etwa Videoplattformen notwendig sind, sähe die Versorgung wesentlich schlechter aus. Internationale Vergleiche zeigen, dass Deutschland und andere europäische Staaten weit hinter der Versorgung asiatischer Staaten wie etwa Korea oder Japan hinterherhinken.
Auf Bundesebene wird das Thema Breitbandzugang ebenfalls debattiert. Dort liegt ein Antrag zur Beratung, in dem die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung unter anderem auffordern, eine „Task Force“ einzurichten, die den schlecht bis gar nicht angebundenen Gemeinden in Deutschland Hilfestellung bei der Informationsbeschaffung- und aufbereitung geben soll. Des Weiteren soll sich die Bundesregierung bei der Überarbeitung der Universaldienstrichtlinie dafür einsetzen, dass für die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, Zugang zu Breitband als Universaldienst festzulegen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erhebt gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) über eine bundesweite Befragung den Breitbandbedarf von Kommunen. Diese Daten sind für eine flächendeckende Versorgung wichtig, da hiermit für jede Gemeinde die geeigneten Technologien bzw. der Wirtschaftlichkeitsgrad der Erschließung identifiziert werden kann.
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