Aktuelle europäische Diskussionen

Universaldienst

Die "Überarbeitung des Rechtsrahmens für Telekommunikation (TK)" beinhaltet auch einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der geltenden Universaldienstrichtlinie (2002/22/EG). Den derzeitigen Anwendungsbereich und den Begriff des Universaldienstes in der EU lässt dieser Vorschlag allerdings unberührt, da diese Aspekte erst in einer getrennten Konsultation erörtert werden sollen. Diese Konsultation wird mit der Veröffentlichung eines "Grünbuchs" zu den Universaldiensten Ende 2008 beginnen.

Die Einrichtung eines Universaldienstes durch den Gesetzgeber gewährleistet eine Grundversorgung im Telekommunikationsbereich; zurzeit ist der Breitbandbereich nicht eingeschlossen. In Europa wird die Notwendigkeit der Ausdehnung des Universaldienstes im Breitbandbereich von vielen in Zweifel gezogen, die Schweiz hat jedoch bereits diesen Weg eingeschlagen.

Eine Ausdehnung des Universaldienstes auf Breitband wäre eine elegante Lösung, um eine flächendeckende Versorgung in Europa zu gewährleisten. Im Rahmen der Überarbeitung des TK-Rechtsrahmens werde ich mich dafür einsetzen, dass alle vernünftigen Möglichkeiten für eine Versorgung mit Breitband im ländlichen Raum ausgeschöpft werden. Dazu gehört auch die Untersuchung der Frage, ob die Anwendung des Universaldienstes auf den Bereitbandbereich in naher Zukunft nicht möglich ist. Eine kostengünstige, effiziente und umfassende Versorgung sollte das oberste Leitprinzip bei der Entscheidungsfindung sein.

Nach derzeitigem Stand ist eine Abstimmung zur "Überarbeitung des Rechtsrahmens für Telekommunikation" im federführenden Industrieausschuss für Ende Juni 2008 geplant. Die Abstimmung im Plenum soll bereits im Juli 2008 erfolgen. Der Zeitplan ist ambitioniert und meiner Meinung nach nur mit großen Schwierigkeiten einzuhalten. Dabei rate ich dazu, Sorgfalt vor Schnelligkeit zu stellen. Von dem Telekommunikationssektor hängen viele Arbeitsplätze ab, die durch einen falschen Regulierungsrahmen gefährdet werden können. Für die Sozialdemokratische Fraktion bin ich zuständig für den Bereich der Regulierungsbehörde.

Zur Überarbeitung des TK-Rechtsrahmens werden spätestens Mitte März 2008 umfangreiche Informationen auf dieser Webseite veröffentlicht werden. Bereits heute finden Sie hier zahlreiche Texte, die Ihnen einen guten Überblick über das Thema vermitteln.

Spektrumsvergabe

Die Versorgung mit Breitband wird im Rahmen der "Überarbeitung des Rechtsrahmens für Telekommunikation (TK)" angesprochen. Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang bereits im November 2007 Vorschläge zur Nutzung der so genannten "Digitalen Dividende" vorgelegt. Danach soll das Funkfrequenzspektrum effizienter verwaltet werden, damit ein umfangreicherer und leichterer Zugang zu Frequenzen hergestellt wird. Dadurch besteht auch die Möglichkeit, frei gewordene Rundfunkfrequenzen für drahtlosen Breitbandanschluss zu nutzen.

Beispiele für diese Technik sind WiMAX und Mobilfunk. Ich bezweifle allerdings, dass diese Lösungen für alle Regionen geeignet sind. Ein schneller Zugang kann durch WiMAX nicht automatisch gewährleistet werden.

Breitband über Energienetze

Eine weitere, noch weniger verbreitete Möglichkeit zur Breitbandversorgung bieten Energienetze. WiMAX hat wie gesagt den Nachteil, dass es nicht überall mit hohen Geschwindigkeiten funktioniert. Die Technik des Einsatzes von Breitband über Energienetze ist in Europa nicht sehr bekannt, in den USA allerdings bereits in einigen Regionen im Einsatz. Im Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) ist das Unternehmen "Power PLUS" mit dem Einsatz dieser Technologie vertraut.

Ich selber bin seit geraumer Zeit mit einem Unternehmen im Gespräch, welches diese Breitbanddienste über Energienetze anbietet. Die Technologie, die dabei zur Anwendung kommt ist denkbar einfach. Damit die Geschwindigkeit stimmt, wird mit einem Glasfaserkabel eine Brücke zwischen Energieträgern hergestellt. Der Anschluss zum Internet für den Verbraucher ist dann die Steckdose.

4. März 2008 10:15