Grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten soll möglich werdenEin weitgehend automatisiertes europäisches Netz für den elektronischen Datenaustausch soll künftig die Informationsweitergabe über bestimmte Verkehrsdelikte zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. So sollen z.B. Informationen über Geschwindigkeits-Übertretungen, Trunkenheit im Straßenverkehr und dem Überfahren einer roten Ampel unkompliziert an den "Halterstaat" eines Fahrzeugs weitergegeben werden
Zurzeit bleibt ein Fahrer aus dem EU-Ausland bei Verkehrsdelikten meist straffrei, weil seine Identität nicht ermittelt oder die Zulassungsanschrift des Fahrzeugs nicht überprüft werden können.
- Pressemitteilung der EU-Kommission
28. August 2008 16:18

