Konsultation der Europäischen Kommission zur Durchsetzung des Beihilfenrechts durch Gerichte

Die Europäische Kommission berät über eine Mitteilung, die einzelstaatliche Gerichte bei der Anwendung des Beihilferechts unterstützen soll. Die in der Mitteilung enthaltenen Erläuterungen sollen die einzelstaatlichen Gerichte und potentiellen Kläger bei der Behandlung nationaler, beihilferechtlicher Klagen unterstützen. Zudem ist für nationale Gerichte die Möglichkeit vorgesehen, die Kommission bei der Übermittlung von Informationen und Stellungnahmen zu ersuchen.

21. November 2008 12:10