Konsultation der Europäischen Kommission zur Durchsetzung des Beihilfenrechts durch GerichteDie Europäische Kommission berät über eine Mitteilung, die
einzelstaatliche Gerichte bei der Anwendung des Beihilferechts unterstützen
soll. Die in der Mitteilung enthaltenen Erläuterungen sollen die einzelstaatlichen
Gerichte und potentiellen Kläger bei der Behandlung nationaler,
beihilferechtlicher Klagen unterstützen. Zudem ist für nationale Gerichte die
Möglichkeit vorgesehen, die Kommission bei der Übermittlung von Informationen
und Stellungnahmen zu ersuchen.
- Interessierte Dritte konnten Kommentare zum Entwurf bis spätestens 23. Oktober 2008 einreichen
21. November 2008 12:10

