Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer bei Insolvenz kodifiziert Die Richtlinie des Rates vom 20. Oktober 1980 zum Schutz der
Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers wurde mehrfach geändert
und nun aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit kodifiziert. Vor dem
Hintergrund der Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes in einem
sozialen Europa geht es um die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen,
wodurch der Schutz von Arbeitnehmern bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
ein ganz wichtiger Aspekt ist. In Niedersachsen
drohte dem Automobilzulieferer Stankewiecz/Gitmotive aus Celle Mitte November
die Insolvenz. Diese konnte bisher noch abgewendet werden.
21. November 2008 12:21

