Vereinfachte Regelungen für Kosmetik

Am 5. Februar 2008 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Überarbeitung der Kosmetikrichtlinie (76/768/EWG) vorgelegt. Mit einer neuen Verordnung sollen rechtliche Unklarheiten beseitigt und die Sicherheit von kosmetischen Produkten gewährleistet werden. Die Richtlinie aus dem Jahr 1976 wurde durch 55 vorgenommene Änderungen zu einem unübersichtlichen Rechtsakt - dieses Problem soll ebenfalls mit der Verordnung beseitigt werden.

In diesem Zusammenhang spielt auch das Thema Tierversuche eine wichtige Rolle. Bis 2013 wird der Einsatz von Tierversuchen in der kosmetischen Forschung auslaufen. Allerdings werden im Zuge der REACH Verordnung Testverfahren an Tieren weiter durchgeführt.

In der Kommission wird weiterhin an einem Vorschlag zur Revision der Richtlinie 86/609/EWG zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere gearbeitet. In einer öffentlichen Anhörung dazu wurden im Jahr 2006 mehr als 42.000 Antworten ausgewertet. Bisher liegt noch kein endgültiger Richtlinienentwurf vor. Weiterhin hat die Kommission im Sommer 2007 eine die Mitgliedstaaten rechtlich nicht bindende Empfehlung zur Unterbringung und Versorgung von Versuchstieren veröffentlicht.

Niedersachsen verfügt mit dem Primatenzentrum in Göttingen über eines der größten Tierforschungszentren in der Europäischen Union. Erika Mann ist in regelmäßigem Austausch mit dem Primatenzentrum und hat dieses bereits mehrfach besucht.

28. August 2008 16:17