Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln geregelt

Das Europäische Parlament hat am 8. Juli eine Verordnung angenommen, mit dem die Verwendung von Zusatzstoffen, Enzymen, Kräutern und Aromen in Lebensmitteln geregelt wird. Die Abstimmung konnte stattfinden, nachdem ein Kompromiss zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten erzielt wurde. Dieser Kompromiss sieht eine verschärfte Kennzeichnungspflicht für die besonders umstrittenen "Azofarbstoffe" vor, welche häufig bei der Herstellung von Süßigkeiten und Getränken verwendet werden.

Für Zusatzstoffe in Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder sind noch weitergehende Regelungen vereinbart worden. In diesen Lebensmitteln dürfen künftig keine Zusatzstoffe mehr enthalten sein.

Neben Farbstoffen, werden in der Verordnung auch Höchstgrenzen für gesundheitsgefährdende Stoffe in bestimmten Gewürzen festgelegt. Der Stoff Cumarin beispielsweise, der in Zimt enthalten ist, ist in großen Mengen schädlich, daher gibt es hierfür künftig Begrenzungen.

Die Firma Symrise AG aus Holzminden ist das führende Unternehmen bei der Herstellung von Duftstoffen und Aromen. Erika Mann hat am 22. August zusammen mit ihrer Bundestagskollegin Gabriele Lösekrug-Möller die Firma Symrise zu einem Arbeitsgespräch mit der Geschäftsführung besuchen und dem Betriebsrat. In dem Gespräch ging es auch um die EU-Aromenverordnung.

Informationen des Europäischen Parlaments zum Thema

11. September 2008 18:13