Seite druckenDas Europäische Parlament hat am 14. November 2007 in erster Lesung dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, einen europäischen Rechtsrahmen für den Bodenschutz zu schaffen. Mit der so genannten Bodenschutzrahmenrichtlinie sollen die Ursachen von schlechter Bodenqualität wie Erosion, Verdichtung, Versalzung und Bodenverunreinigung in der Europäischen Union bekämpft werden.
Hauptkonflikt im Europäischen Parlament war das Maß der Regelungsnotwendigkeit. Zurzeit gibt es in nur neun von 27 Mitgliedstaaten eine relevante Bodenschutzgesetzgebung. Der ursprünglich von der Kommission vorgesehene reglementierte und bürokratische Ansatz wurde von vielen Parlamentariern aus EU-Mitgliedstaaten ohne eine solche Gesetzgebung abgelehnt.
Das Parlament hat daher zahlreiche substantielle Änderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag vorgenommen. Die Richtlinie wurde dahingehend verändert, dass in Ländern wie Deutschland, in denen bereits umfangreiche Gesetzgebung zum Schutz des Bodens besteht, das geltende Recht weitgehend beibehalten werden kann. Es war befürchtet worden, dass der gut funktionierende Rechtsrahmen in Deutschland zu Gunsten einer EU-weiten Regelung „geopfert“ werden müsste. Diese Befürchtungen konnten mit dem Kompromiss im EP beiseite geräumt werden.
Die Position von Erika Mann
Der ausgehandelte Kompromiss ist ein gutes Ergebnis. Das deutsche Bodenschutzgesetz kann sich nun gut in die Rahmenrichtlinie einfügen. Zwar sind einige Anpassungen nicht vermeidbar, jedoch konnten bürokratische Auswüchse verhindert werden. Das jetzige Abstimmungsergebnis ermöglicht den Mitgliedstaaten eine Flexibilität, um den Bodenschutz nach nationalen Bedürfnissen auszurichten.
Unklar ist zurzeit, ob der Rat in seinen Beratungen
diesem Ansatz des Parlaments folgen wird.
Bericht wie vom Parlament in erster Lesung angenommen:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef
Die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie
Zielsetzung der EU-Richtlinie
Am 22. September 2006 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie vorgelegt, die einen EU-weiten Standard beim Bodenschutz gewährleisten soll. Diese Richtlinie ist als Teil des europäischen Umweltaktionsprogramms zu sehen; mit ihr soll ein allgemeiner Rahmen für den Bodenschutz geschaffen werden, um den wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Nutzen des Bodens und seiner Funktionen (u.a. Speicher von Nährstoffen und Wasser) langfristig zu garantieren. Zudem soll die Richtlinie dazu beitragen, dass bestehende Wettbewerbsverzerrungen, die sich auf die unterschiedliche Behandlung von Böden in den EU Staaten ergeben, beseitigt werden. Die Richtlinie setzt sowohl auf Risikovermeidung und -verminderung als auch auf die Sanierung verunreinigter Böden.
Bodenschutz ist insgesamt von großer Bedeutung und damit auch von großer Bedeutung für Niedersachsen. Derzeit liegt der Bodenschutz innerhalb der Europäischen Union weitgehend in nationalstaatlicher Hand. Jedoch verfügen nur neun der 27 Mitgliedstaaten über Regelungen zum Schutz des Bodens. In Deutschland wird der Schutz des Bodens effektiv durch das Bodenschutzgesetz (BBodSchG) von 1999 geregelt.
Es ist nicht verwunderlich, dass besonders in Deutschland der Widerspruch gegen diese Richtlinie hoch ist; starke Kritik kam insbesondere vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Der Ausschuss der Regionen unterstützt die Richtlinie, setzt aber voraus, dass die Richtlinie flexibel ist und keine unmittelbare Verpflichtung auf die betreffenden Verwaltungen zu kommen.
Ich teile prinzipiell die Skepsis an der Wirksamkeit und der Zweckmäßigkeit der Richtlinie, aber es sollte doch genau geprüft werden, ob ein radikaler Widerstand von deutscher Seite aus wirklich sinnvoll ist. Da es in vielen Staaten der EU keinen ausreichenden Schutz des Bodens gibt, sollte die Debatte mehr als notwendige europäische Ergänzung gesehen werden. Allerdings ist es auch wichtig zu sehen, dass eine Ablehnung der Richtlinie Wettbewerbsnachteile für diejenigen Länder mit sich bringt, die bereits über umfassendere Gesetzgebung verfügen. Die Länder, mit weniger rigiden Vorschriften haben hierdurch einen Kostenvorteil. Eine genaue Abwägung ist deshalb sehr wichtig.
Konsequenzen ergeben sich sowohl für die EU-Mitgliedstaaten als auch für private Landnutzer: Die Mitgliedstaaten müssen bei allen Maßnahmen, die sich auf die Bodenqualität auswirken können, deren Folgen bewerten. Dies betrifft vor allem Verkehrs- & Landwirtschaftsmaßnahmen, Industrie und Handel sowie Raum- und Stadtplanung. Daneben entstehen eine Vielzahl neuer Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten, etwa das Erstellen von Verzeichnissen "verunreinigter Standorte" oder die Bestimmung von Risikogebieten. Für kontaminierte Standorte müssen dann Sanierungspläne erstellt werden und Strategien zur Vermeidung erneuter Verunreinigung erarbeitet werden. Landnutzer, deren Tätigkeit die Funktionen des Bodens deutlich beeinträchtigen kann, werden zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet. Außerdem sollen Verkäufer von Grundstücken verpflichtet werden, einen Bodenzustandsbericht vorzulegen.
Rechtliches und Stand der Rechtsetzung
Da es sich bei der Richtlinie um eine Rahmenrichtlinie handelt, bleibt den Mitgliedstaaten ein gewisses Maß an Spielraum. So kann nationalen Besonderheiten Rechnung getragen werden.
Im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für Umweltfragen federführend für die Berichterstattung zu der Richtlinie zuständig. Die spanische Berichterstatterin Cristina Gutiérrez-Cortines, gehört der EVP (Konservative) an, und ist außerordentlich bemüht, einen guten Kompromiss zwischen allen Staaten und Beteiligten zu finden. Für die Sozialdemokraten ist Jutta Haug für den Bericht zuständig.
Beratend wirken der Ausschuss für Industrie, der Ausschuss für Landwirtschaft und der Rechtsausschuss mit. Der Agrarausschuss hat am 5. Juni in seiner Stellungnahme die Richtlinie unterstützt, wenngleich mit knapper Mehrheit. Der Berichterstatter im Agrarausschuss hatte sich gegen den Kommissionsvorschlag ausgesprochen, allerdings keine Mehrheit gefunden. Bislang hat lediglich der Landwirtschaftsausschuss seine Stellungnahme abgegeben. Der Industrieausschuss wird am 13. September über seine Stellungnahme abstimmen. Im Vorfeld dieser Abstimmung wurden 44 Änderungsanträge eingereicht, die zum Teil darauf abzielen, die Richtlinie grundsätzlich abzulehnen. Die Begründungen hierfür sind zum einen die Mißachtung des Subsidiaritätsprinzips seitens der Kommission und zum anderen die große Vielfalt unterschiedlicher Bodenarten, die eine gemeinsame Richtlinie wenig sinnvoll machen. Der Rechtsausschuss hat in seiner Abstimmung am 11. September den Kommissionsentwurf zurückgewiesen.
Im Umweltausschuss liegt der Berichtsentwurf vor, der in der Sitzung vom 11. September erneut beraten wird. Zu dem Bericht liegen jedoch 345 Änderungsanträge vor, über die im Ausschuss vor der Abstimmung noch beraten werden soll. Die erste Lesung im Plenum wird aller Voraussicht nach im späten Herbst stattfinden.
Das Parlament ist durch das hier angewandte Mitentscheidungsverfahren gleichberechtigt an der Rechtsetzung beteiligt; es ist zu erwarten, dass signifikante Änderungen an dem Kommissions-Vorschlag vorgenommen werden.
Bewertung und Positionen
Die Rahmenrichtlinie ist unter anderem deshalb brisant, weil alle Nutzer, Eigentümer und Erwerber von Boden von der Richtlinie betroffen sind. Insbesondere betroffen sind jedoch Betreiber von potenziell umweltgefährdenden Betrieben.
Die Bundesregierung hat grundsätzlich ihre Unterstützung für die Richtlinie zugesagt, spricht sich aber dafür aus, dass bereits bestehende und bewährte nationale und regionale Bodenschutzkonzepte bestehen bleiben müssen und auch genügend Freiraum der Nationalstaaten gewahrt bleiben muss. Zudem hält die Regierung eine besondere Prüfung der Kosten für die Mitgliedstaaten, die öffentlichen Haushalte und die betroffene Wirtschaft für erforderlich.
Die deutschen Spitzenverbände (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Dt. Bauernverband, Zentralverband des Deutschen Handwerks, DIHK und BDI) haben eine gemeinsame Position zu der Richtlinie entwickelt, in der alle Institutionen gemeinsam ihre Vorbehalte der Richtlinie gegenüber äußern, sie befürchten besonders, dass das gut funktionierende deutsche Bodenschutzrecht geändert werden müsse und, dass dadurch das bisher gute Funktionieren gefährdet.
Das unabhängige Centrum für Europäische Politik (CEP) begrüßt lediglich, dass die Richtlinie genügend Spielraum für die Nationalstaaten lässt, die Richtlinie den nationalen Begebenheiten anzupassen und die geeigneten Instrumente hierfür zu wählen. Dagegen wird bezweifelt, dass die Richtlinie die von ihr verfolgten Ziele erreichen kann. Außerdem führe die Richtlinie "zu Verzögerungen, Kostensteigerungen und Effizienzeinbußen und ist in der Tendenz schädlich für Wachstum, Beschäftigung und die Standortqualität Europas."
Zu erwartende Kosten
Die Kosten, die für die Nationalstaaten bei einer Umsetzung der Rahmenrichtlinie anfallen, setzen sich aus der Einrichtung eines Verzeichnisses kontaminierter Standorte und der verpflichtenden Beschreibung nationaler Risikogebiete zusammen. Nach Angaben der Kommission belaufen sich diese Kosten jährlich auf 290 Mio. Euro in ersten 5 Jahren für die EU 25 und 240 Mio. Euro für darauf folgende 20 Jahre. 2 Mio. Euro werden für die anschließenden Jahre einkalkuliert, die vom jeweiligen Staat getragen werden müssen. Im Klartext bedeutet das, dass 6,25 Mrd. Euro in den ersten 25 Jahren ausgegeben werden müssten, um den Boden als natürliche Ressource zu bewahren. Die Kosten, die in dem gleichen Zeitraum durch den kontinuierlichen Bodenqualitätsverlust entstehen, wenn nicht gegengesteuert wird, sind rund 152-mal so hoch. Die Kommission schätzt die Kosten durch die Bodenverschlechterung auf bis zu 38 Mrd. Euro jährlich.
Schnittstellen zu anderen Bereichen
Die Bodenschutzrahmenrichtlinie ist auch im Zusammenhang mit anderen Politikbereichen zu sehen. Beispielsweise unter dem Gesichtspunkt des Hochwasserschutzes, da etwa eine Bodenerosion in einem Land Auswirkungen auf Dämme oder Infrastruktur in einem anderen Land haben kann. Zum Hochwasserschutz ist derzeit aber bereits eine gesonderte Richtlinie im Rechtsetzungsprozess. Mit dieser Richtlinie sollen in einem dreistufigen Verfahren die Gebiete identifiziert werden, die besonders von Hochwasser gefährdet sind. Dazu zählen beispielsweise absackende Böden, die die Höhe von Deichen sinken lässt. Darüber hinaus hängt der Bodenschutz sehr eng mit den Bereichen Naturschutz, Baurecht und der Raumordnung zusammen.
Weiterführende Informationen:
Entwurf der Rahmenrichtlinie:
http://ec.europa.eu/environment/soil/pdf/com_2006_0232_de.pdf
Thematische Strategie der Europäischen Kommission für den Bodenschutz:
http://ec.europa.eu/environment/soil/pdf/com_2006_0231_de.pdf
Zusammenfassung der Folgenabschätzung der Kommission:
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/kom_bodenschutz_folgenabschtzung.pdf
Berichtsentwurf des Umweltausschusses (ENVI):
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pr/678/678969/678969de.pdf
Änderungsanträge zum Berichtsentwurf des ENVI:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/am/682/682756/682756de.pdf (Teil 1)
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/am/682/682759/682759de.pdf (Teil 2)
Entwurf einer Stellungnahme des Industrieausschusses zur Richtlinie:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pa/648/648960/648960de.pdf
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen:
http://coropinions.cor.europa.eu/CORopinionDocument.aspx?identifier=cdr\deve-iv\dossiers\
deve-iv-005\cdr321-2006_fin_ac.doc&language=DE
Vorläufige Position der Bundesregierung (erläutert im Zusammenhang mit einer schriftlichen Anfragen von FDP-Bundestagsabgeordneten):
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/kleine_anfrage_16_4253.pdf
Themenseite "Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz" des Centrums für Europäische Politik:
Deutsches Bundesbodenschutzgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/index.html
6. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Kommission:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2001/com2001_0031de01.pdf
Website des Umweltministeriums Niedersachsen zum Bodenschutz:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/master/C1381368_N11436_L20_D0_I598.html
Broschüre des Landes Niedersachsen zum Bodenschutz:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C1381328_L20.pdf
Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (der Umweltministerkonferenz):
Allgemeine Informationen des Fraunhoferinstituts für Raum und Bau:
http://www.baufachinformation.de/zeitschriftenartikel.jsp?z=05099018068