Europäische Agenturen

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Europäische Agenturen geschaffen, die ganz unterschiedliche Funktionen ausführen und mit unterschiedlichen Kompetenzen ausgestattet. Insgesamt gibt es derzeit 32 Agenturen (von denen eine noch in Vorbereitung ist). Die Agenturen sind unterteilt in "Gemeinschaftsagenturen", "Agenturen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik", "Agenturen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit" sowie die "Exekutivagenturen". Die Erklärungen zu den jeweiligen Aufgaben finden Sie im Folgenden:

Gemeinschaftsagenturen

Gemeinschaftsagenturen sind Körperschaften des europäischen öffentlichen Rechts. Sie sind von den Organen der Gemeinschaft (Rat, Parlament, Kommission usw.) getrennt und verfügen über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie werden durch einen Akt des abgeleiteten Rechts zur Ausübung ganz bestimmter technischer, wissenschaftlicher oder verwaltungstechnischer Aufgaben im Rahmen des „ersten Pfeilers“ der Europäischen Union errichtet.

Gegenwärtig gibt es folgende Gemeinschaftsagenturen:

Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR)

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX)

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) - früher: EUMC

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

Europäische Eisenbahnagentur (ERA)

Europäische Fischereiaufsichtsbehörde (CFCA)

Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (in Vorbereitung)

Europäisches Amt für chemische Stoffe (ECHA)

Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (EUROFOUND)

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)

Europäische Umweltagentur (EEA)

Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (OHIM)

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Cdt)


Agenturen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP) – des „zweiten Pfeilers“ - wurden Agenturen zur Ausübung ganz bestimmter technischer, wissenschaftlicher oder verwaltungstechnischer Aufgaben errichtet.

Derzeit handelt es sich um die folgenden Agenturen:

Europäische Verteidigungsagentur (EDA)

Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (ISS)

Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC)

Agenturen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Eine andere Gruppe von Agenturen wurde geschaffen, um die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit in Strafsachen ist der „dritte Pfeiler“ der EU.

Derzeit gibt es folgende Agenturen:

Europäische Polizeiakademie (CEPOL)

Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit (Eurojust)

Europäisches Polizeiamt (Europol)


Exekutivagenturen

Exekutivagenturen sind Organisationen, die entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 (ABl. L 11 vom 16.1.2003) mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden. Diese Agenturen werden für einen festgelegten Zeitraum eingerichtet. Sie müssen am Sitz der Europäischen Kommission (Brüssel oder Luxemburg) angesiedelt sein.

Derzeit gibt es folgende Agenturen:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm (PHEA)

Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI)

29. Oktober 2007 11:24