Interoperable Dienste für E-Government(ein Gastbeitrag von Christiane Schulzki-Haddouti)
EU-Bürger müssen sich durch Papierberge kämpfen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat ein Unternehmen gründen, sich um öffentliche Aufträge bewerben, Steuern bezahlen oder Sozialversicherungsrechte übertragen wollen. Dies liegt daran, dass die Verwaltungen der Mitgliedstaaten in der Regel nicht elektronisch miteinander kommunizieren können. Dabei ist aber etwa im Zoll- und Steuerwesen der europaweite Informationsaustausch längst gängige Praxis. Damit dies auch auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung möglich wird, müssen die elektronischen Behördendienste europaweit interoperabel werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU-Kommission in einer Mitteilung vom 13. Februar 2006 Prioritäten genannt und ein erstes Maßnahmenpaket vorgeschlagen.
Interoperabilität soll auf drei Ebenen hergestellt werden: Zum einen ist eine organisatorische Interoperabilität in Verwaltungsabläufen nötig, um alltägliche Verwaltungsvorgänge im Leben der Bürger wie etwa Geburt, Heirat, Sozialversicherung oder um Verwaltungsabläufe, die das Geschäftsleben betreffen, zu vereinfachen. Zum anderen sollen die Systeme aufgrund einer semantischen Interoperabilität die Sprache ihrer Partner verstehen. So sollten etwa Geburtsurkunden gleichen Angaben enthalten – noch aber sind sie von Land zu Land sehr unterschiedlich. Schließlich müssen die Computer aufgrund einer technischen Interoperabilität mit einander „sprechen“ können. Normen können diese Art von Interoperabilität sicherstellen.
Die Kommission will sich besonders in den Bereichen für interoperable E-Government-Dienste einsetzen, in denen Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, auf Innovation und auf die Realisierung der Unionsbürgerschaft zu erwarten sind. Zu den vorrangigen Bereichen zählen etwa die grenzüberschreitende Registrierung von Unternehmen sowie die europäische elektronische Beschaffung. Auch europaweite Statistiken sollen ohne Medienbruch erhoben werden können. Schließlich sollen grenzüberschreitende Dienste für Arbeitsangebote und Sozialversicherung die Mobilität der Bürger erleichtern.
Was ist zu tun?
Die Behörden müssen zur Zusammenarbeit ermutigt werden. In den Bereichen, die ausschließlich sie selbst betreffen, sollen sie sich untereinander einigen. Öfter wiederkehrende Aspekte der Interoperabilität sollen jedoch auf EU-Ebene entschieden werden. Dafür müssen geeignete Koordinierungsverfahren eingerichtet werden. Normungen, wie sie von Gremien wie dem Europäischen Standardisierungskomitee (CEN) und dem Europäischen Institut für Telekommunikationsstandards (ETSI) im Bereich elektronischer Behördendiensten bereits angestrebt werden, können hierbei einen bedeutenden Beitrag leisten. Auch die grundlegende Gesamtarchitektur muss auf Standards basieren. Sie überlässt es jedoch den Akteuren ihre Komponenten selbständig festzulegen.
Unterschiede in einzelstaatlichen Lösungen sollen über eine Infrastruktur von Online-Informationsplattformen, Registern und Repositories überbrückt werden. Gemeinsame Elemente und Kernkomponenten müssen identifiziert werden. Dabei sollen Spezifikationsvereinbarungen veröffentlicht und gepflegt werden. Auch Good-Practice-Beispiele sollen zur Entwicklung beitragen. eTEN, IDABC und die mit eGovernment zusammenhängenden Maßnahmen im IST-Programm und dem eEurope-Modinis-Programm fördern die Entwicklung und Verbreitung interoperabler Lösungen.
Die Kommission will nun Vorschläge erarbeiten, wie günstige Bedingungen für die Einrichtung interoperabler europaweiter elektronischer Behördendienste geschaffen werden können. Dies will sie zum einen im Rahmen der Initiative i2010 tun, bei der ein Aktionsplan für elektronische Dienste erarbeitet wird. Zum anderen sollen über das IDABC-Programm Mechanismen zur Sicherstellung der finanziellen und operativen Nachhaltigkeit der Infrastrukturdienste bestimmt werden.
Was macht das Europäische Parlament?
Derzeit befassen sich das Europäische Parlament und der Rat mit dem Vorschlag.
Haltung von Erika Mann
Ich halte ein generelles Review für nötig. Mit der Überprüfung muss ein klarer Zeitplan festgelegt und die Themen weiter beschränkt werden. Insbesondere ist es wichtig, die Definition des Universaldienstes zu überprüfen. Hierbei ist die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde besonders wichtig – was allerdings der Hauptstreitpunkt mit der Kommission ist. Wir brauchen jedoch eine eigenständige Wettbewerbsregulierung. Ich empfehle diese in das allgemeine Wettbewerbsrecht zügig zu integrieren.
Hilfreiche Links
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, Interoperabilität für europaweite elektronische Behördendienste (eGovernment-Dienste), KOM(2006) 45 endgültig, 13.2.2006, http://ec.europa.eu/idabc/servlets/Doc?id=24118
Interoperabilität zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten für europaweite elektronische Behördendienste, IP/06/216, 23. Februar 2006, http://ec.europa.eu/idabc/servlets/Doc?id=24225
European Committee for Standardization (CEN), http://www.cenorm.be
European Telecommunications Standards Institute (ETSI), http://www.etsi.org
IDABC (Interoperable Erbringung europäischer eGovernment-Dienste), http://europa.eu.int/idabc/en/home
IST, Information Society Technologies, http://cordis.europa.eu/ist/home.html
eGovernment Forschung & Entwicklung, http://europa.eu.int/egovernment_research
i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung, http://europa.eu.int/i2010
European Interoperability Framework for pan-European eGovernment Services (EIF), 2004, http://ec.europa.eu/idabc/servlets/Doc?id=19528
eTEN, Gemeinschaftsprogramm für den europaweiten Aufbau von E-Diensten zur Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle Bürger, http://europa.eu.int/information_society/activities/eten/index_en.htm

