Seite drucken(ein Gastbeitrag von Christiane Schulzki-Haddouti)
Die Kommission hat sich für ein übergeordnetes Gerichtssystem in der Europäischen Union ausgesprochen, das eine effizientere Rechtsprechung ermöglichen soll. Immer mehr Patente werden in Europa angemeldet – in den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der Anmeldungen jährlich zwischen sieben und neuen Prozent. Allerdings kostet ein europäisches Patent für 13 Länder etwa das Elffache eines US-amerikanischen und das Dreizehnfache eines japanischen Patents.
Eine neue Patentregulierung soll Patentinhaber davor bewahren, bei internationalen Streitigkeiten vor etliche Gerichte in Europa ziehen zu müssen. Der Vorschlag der Kommission vom April 2007 sieht als erste Instanz ein nationales Gericht vor, als zweite Instand ein zentralisiertes Berufungsgericht.
Bislang können sich Patentinhaber nur an das Europäische Patentamt (EPA) wenden und das so genannte EU-Patent anmelden. Wenn es erteilt wird, zerfällt es aber in nationale Patente. Jede Verletzungs-, Gegen- oder Nichtigkeitsklage wird dann mitunter in mehreren einzelnen Staaten entschieden. Damit stoßen jedoch Einzelerfinder und kleinere Unternehmen rasch an ihre finanziellen Grenzen. Sie können mangels Mittel ihre Rechte kaum durchsetzen.
Kommissionsvorschlag für Zentralpatentgericht
In ihrer Mitteilung „zur Vertiefung des Patentsystems in Europa“ (KOM(2007) 165 endgültig) spricht sich die Kommission für ein Zentralpatentgericht aus. Sie ist der Ansicht, dass Elemente des EPLA und einer Gemeinschaftsgerichtsbarkeit vereint werden können. Sie plädiert für die Errichtung eines einheitlichen und speziellen Gemeinschaftspatentgerichts mit Zuständigkeit für Streitigfragen in Bezug auf europäische und künftige Gemeinschaftspatente. Dieses System könnte sich auf das EPLA stützen und gleichzeitig zur Integration in die Gemeinschaftsgerichtsbarkeit geeignet sein.
Bereits in ihrer Mitteilung zur Innovationspolitik (KOM 2006) hatte die Kommission ihre Unterstützung des EPLA angekündigt. Auch die deutsche Bundesregierung wird das EPLA unterstützen, denn ein effizientes Streitschlichtungsverfahren wird neben der Erteilung von Patenten durch das Europäische Patentamt dringend benötigt.
Hintergrund: Mc-Creevy-Vorschlag für ein Gemeinschaftspatent
Charlie McCreevy, zuständiger Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hatte sich bereits 2006 für ein Gemeinschaftspatent ausgesprochen, sich damit aber nicht durchsetzen können. Er wollte die Europäische Gemeinschaft als Vertragspartner an der Gründung des European Patent Litigation Agreement (EPLA) beteiligen. Dabei sollte die Verantwortung zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaft geteilt werden.
McCreevy regte außerdem an, einen eigenständigen Gerichtszug für Patente einzurichten. Dieser würde zusammen mit dem European Patent Litigation Agreement einen autonomen und einheitlicheren Rechtsrahmen sowohl für Patenterteilungen, als auch für Patentanfechtungen bilden. Alle bestehenden und zu schaffenden Institutionen und Abkommen wären in die European Patent Convention eingebunden. Die Gemeinschaft würde somit Mitglied in der European Patent Convention und damit auch Mitglied im European Patent Litigation Agreement. Die Einrichtungen und Abkommen würden insofern das bereits in München bestehende Europäische Patentamt (EPA) ergänzen.
Das European Patent Litigation Agreement und der Gerichtshof folgen der Rechtslogik des Europäischen Patentamts in mehrfacher Hinsicht. Diese hat sich allerdings nur indirekt aus der Rechtstradition des europäischen Gemeinschaftsrechts entwickelt. So sind nicht nur alle EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch weitere Nicht-EU-Länder als Mitglieder angeschlossen, wie etwa die Schweiz (1977), Liechtenstein (1980), Monaco (1991), Türkei (2000), Bulgarien (2002), Rumänien (2003) und Island (2004). Obwohl das europäische Patentrecht rechtlich gesehen also außerhalb der Rechtstradition des 'Aquis Communautaire' der EU steht, ist seine Rechtslogik jedoch mit der europäischen Tradition und Rechtsphilosophie eng verzahnt. So gibt es im Rahmen des EPLA Regelungen, die eine stärkere Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht gewährleisten sollen.
Haltung von Erika Mann zur Neuorganisation des europäischen Patentwesens
Kommissar McCreevy hat in der parlamentarischen Aussprache im März 2007 betont, dass für das europäische Patentwesen ein realistischer Rechtsrahmen entstehen könnte. Dieser Einschätzung schließe ich mich an. Natürlich kann man weiterhin dem Gemeinschaftspatent nachtrauern, wichtiger ist es aber jetzt einen vernünftigen und realisierbaren europäischen Patentraum zu schaffen.
Die mit der Neuorganisation entstehenden Kosten werden kritisiert und ihr zu erwartender Umfang bezweifelt. Die Ernennung von 'technischen' Richtern wird ebenfalls skeptisch bewertet, obgleich diese meiner Meinung nach notwendig sind. Auch die Möglichkeit, dass Mitglieder der EPA-Beschwerdekammer gleichzeitig zu Richtern des EPLA ernannt werden können, steht unter Beschuss. Dieser Vorschlag sollte aber durchaus noch diskutiert werden.
Manche unterstellen, dass der Vorschlag ein einheitliches Patensystem einleitet, ohne gleichzeitig entsprechende demokratische Kontrollen im System zu etablieren, wie sie etwa in den USA existieren. Vorgebracht wird dies vor allem von Kritikern der alten 'Software-Richtlinie'. Leider wurde dieser Vorwurf, zum Teil wörtlich, auch in die Pressemitteilung der PSE-Gruppe übernommen. Wichtig ist gleichwohl eine größere Transparenz des Systems, was durch eine deutlichere Rollen- bzw. Gewaltenteilung, aber auch durch transparente, explizite Entscheidungsregeln sowie externe Prüfung erzielt werden könnte.
Was macht das Europäische Parlament?
Ein gemeinsamer Resolutionsvorschlag von PSE/PPE/ALDE, der auf dem liberalen
Vorschlag in leicht abgeänderter Form basiert, forderte die Kommission auf, die zu etablierenden Verfahren (EPLA und Gerichtszug) „erheblich zu verbessern“. Dies hat die Kommission nun in der Mitteilung zur „Vertiefung des Patentsystems in Europa“ getan.
Eine Anfrage an den EP-Rechtsdienst soll außerdem klären, inwieweit es zwischen dem EPLA und dem Aquis Communautaire zu Überschneidungen bzw. Kompetenzproblemen kommen könnte.
In den Fraktionen gibt es derzeit Beratungen, wie mit dem Kommissionsvorschlag umgegangen werden soll. Dabei kommen die alten Probleme zur Sprache: der Sprachenstreit, die Unterstellung des Systems unter den Europäisches Gerichtshof oder ein eigener Gerichtszug. Ungelöst sind auch noch Detailfragen wie die der Softwarepatente, etwa ob verkürzte Laufzeiten hier eingeführt werden sollten. Es gibt keinen definierten Zeithorizont, wann die Beratungen abgeschlossen werden sollen. In meiner Fraktion will eine Arbeitsgruppe bis Juli einen Text vorlegen, in dem die Grundphilosophie deutlich werden soll.
Hilfreiche Links zum Thema Patente
Informationen der EU-Kommission zum Thema Patente,
http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/patent/index_de.htm
Patente – Kommission erläutert Pläne für Verbesserung des europäischen Patentsystems, Pressemitteilung vom 3. April 2007, IP/07/463
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/463&format=PDF&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Vertiefung des Patentsystems in Europa, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, KOM(2007) 165 endgültig, 3. April 2007,
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52007DC0165:DE:NOT
Charlie McCreevy, European Commissioner for Internal Market and Services, IPR – Next Steps, Informal ECOFIN Council – IPR Conference, Helsinki, 8 September 2006
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/06/485&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
CCIA Presseerklärung + EPLA Letter
http://ccianet.org/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=634&mode=thread&order=0&thold=0
Answer of McCreevy to written question by Ebner MEP
http://wiki.ffii.org/McCreevy060613En
EPO - Legislative Initiatives in European Patent Law
Organisational Autonomy of the EPO's Boards of Appeal
http://patlaw-reform.european-patent-office.org/epla/index.en.php
EPO - Legislative Initiatives in European Patent Law
London Agreement on the application of Article 65 EPC
http://patlaw-reform.european-patent-office.org/london_agreement/index.en.php
European Patent Convention Art. 169
http://www.european-patent-office.org/legal/epc/e/ar169.html#A169
Offizielle Information - Londoner Übereinkommen
http://www.european-patent-office.org/news/info/2001_12_07_d.htm