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Universaldienst

(ein Gastbeitrag von Christiane Schulzki-Haddouti)


Aktuell

2008 will die Kommission in einem Grünbuch zum Universaldienst der Frage nachgehen, ob der Zugang zu Breitbanddiensten in die allgemeine Universaldienst-Definition und -Regulierung aufgenommen werden sollte. Bislang wird der Universaldienst nämlich noch im Wesentlichen durch den Sprachtelefondienst im Festnetz definiert. Die Aussprache zu dieser Debatte fand am 18. Juni 2007 im Europäischen Parlament statt.

Es wird unter bestimmten Umständen möglich sein, Investitionen für Breitband aus den finanziellen Zuwendungen des europäischen Regionalfonds vorzunehmen. Dies ist bereits heute unter bestimmten Umständen möglich, allerdings müssen dazu die spezifischen Wettbewerbsregeln beachtet werden.

Entsprechende Informationen zur Regionalförderung werden spätestens im August 2007 erhältlich sein. Damit soll auch sichergestellt werden, dass

Siehe hierzu auch die Hintergrundinformationen zum  Thema „Überwindung der Breitbandkluft“


Hintergrund

2008 will die Kommission in einem Grünbuch zum Universaldienst der Frage nachgehen, ob der Zugang zu Breitbanddiensten in die allgemeine Universaldienst-Definition und -Regulierung aufgenommen werden sollte. Bislang wird der Universaldienst nämlich noch im Wesentlichen durch den Sprachtelefondienst im Festnetz definiert.

Der Universaldienst in der elektronischen Kommunikation ist eine Gewährleistung für einen Basiszugang. Damit ist er eine Art Telekommunikations-Grundversorgung für Bürger, die wegen mangelnder finanzieller Ressourcen oder geografischer Abgeschiedenheit keinen Zugang zu grundlegenden Diensten haben, die der großen Mehrheit der Bürger bereits zur Verfügung stehen.

Derzeit bezieht sich der Universaldienst auf den Anschluss an das öffentliche Telefonnetz, der sowohl Sprachtelefonie als auch Internetzugang unterstützt. Er bezieht sich jedoch auf einen festen Standort sowie auf den Zugang zu öffentlichen Telefondiensten. Der Universaldienst beinhaltet außerdem den Zugang zu Notdiensten wie etwa Notrufnummern, die nicht geographisch gebunden sind. Dazu gehört auch der kostenlose Notruf von öffentlichen Fernsprechern. Der Universaldienst umschließt zudem Dienste wie die Erstellung eines Telefonbuchs, eines Telefonauskunftsdienstes sowie flächendeckend die Einrichtung öffentlicher Fernsprecher.

Der Breitband-Internetzugang gehört noch nicht zum Universaldienst, da er noch nicht so weit verbreitet ist. Das teilte die Kommission in einem Bericht am 7. April 2006 mit. Die Unternehmen konzentrieren sich nämlich noch auf den profitablen Ausbau in Ballungsgebieten. Beispielsweise haben in Deutschland laut dem Bericht zum Breitbandatlas vom April 2007 immer noch mehr als eine Million Haushalte in Deutschland keinen Zugang zu einem bezahlbaren, vollwertigen Breitband-Anschluss. Die geringste Flächenversorgung besteht in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es jedoch, dass ab 2008 98 Prozent aller deutschen Haushalte über einen Zugang zu breitbandigen Internetanschlüssen verfügen können.

Die Kommission untersuchte gemäß Artikel 15 der Universaldienstrichtlinie, ob der Universaldienst künftig auch Mobilfunk- und Breitbandkommunikationsdienste beinhalten sollte. 76 Stellungnahmen wurden in einer Anhörung der Öffentlichkeit abgegeben, die von Ende Mai bis Mitte Juli 2005 stattfand. Aus ihnen gingen allerdings keine neuen Gründe für eine Einbeziehung des Mobilfunks oder der Breitbandkommunikation in den Universaldienst hervor. So hat der Wettbewerb im Bereich des Mobilfunks bereits dazu geführt, dass die Verbraucher über einen breiten und erschwinglichen Zugang verfügen.

In der Anhörung kritisierten Unternehmen und Verbände vielfach, dass eine Erweiterung des Universaldienstes den Finanzierung Wettbewerb verzerren, Investitionen behindern und die Innovation lähmen könnte. Sie betonten überwiegend, dass der Erfolg der Mobil- und Breitbandkommunikationsdienste nicht nur der EU-Wettbewerbspolitik, sondern auch Geschäftsmodellen und Technologiestrategien der Industrie geschuldet sei. Mehrere Verbraucherschutzverbände und andere Organisationen sprachen sich hingegen für eine Ausdehnung des Universaldienstumfangs auf Mobil- und/oder Breitbanddienste aus. Sie bezeichneten die Kriterien für die Beurteilung der Kommission als zu restriktiv oder zu anspruchslos.

Haltung der Bundesregierung

Die deutsche Bundesregierung hält eine rein technische Anpassung des Universaldienstes aufgrund der zunehmenden Konvergenz der Netze für notwendig. Ziel sollte insbesondere die entwicklungsoffene Gestaltung der technischen Anforderungen sein. Der Universaldienst sollte mehr auf den Zugang zur Kommunikationsinfrastruktur als auf die einzelnen Dienste abstellen. Dies betrifft etwa die Unterscheidung zwischen Mobil- und Festnetz. Dabei bevorzugt die Bundesregierung einen flexiblen Ansatz, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Umfang von Universaldienstleistungen, wie etwa den geografischen Versorgungsgrad, in dem jeweiligen Mitgliedstaat vorzugeben.

Was macht das Europäische Parlament?

In ihrem Bericht dem Europäischen Parlament und dem Rat schlägt die Kommission vor, den Umfang des Universaldienstes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu ändern. Allerdings untersucht sie derzeit im Rahmen der allgemeinen Überprüfung der Rechtsvorschriften zur elektronischen Kommunikation die Notwendigkeit für eine technologieneutrale Bereitstellung des Universaldienstes. Eine Aussprache fand am 18. Juni 2007 im Europäischen Parlament statt.

Haltung von Erika Mann

Ich halte eine Überprüfung der Definition des Universaldienstes für nötig. Mit Triple-Play-Angeboten verschwimmen die Grenzen zwischen Festnetz, Mobilfunk und Internet zunehmend. Eine technologieneutrale Bereitstellung des Universaldienstes ist deshalb auf absehbare Zeit notwendig. Die Frage ist auch, ob angesichts der Entwicklung hin zu Triple-Play der Universaldienst in die Fernseh- und Rundfunkgebühren integriert werden kann.

Hierbei ist die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde besonders wichtig – was allerdings der Hauptstreitpunkt mit der Kommission ist. Wir brauchen jedoch eine eigenständige Wettbewerbsregulierung. Ich empfehle diese in das allgemeine Wettbewerbsrecht zügig zu integrieren. Dafür muss allerdings ein klarer Zeitplan festgelegt und die Themen weiter beschränkt werden.

Hilfreiche Links

Information Society Commissioner Vivienne Reding (speech): The Review 2006 of EU Telecom rules: Strengthening Competition and Completing the Internal Market (27 June 2006), http://europa.eu/rapid/../422&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

Communication from the Commission on the Review of the EU Regulatory Framework for electronic communications networks and services, 29/06/2006, 2006/INFSO/001,

Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on roaming on public mobile networks within the Community and amending Directive 2002/21/EC on a common regulatory framework for electronic communications networks and services, 12/07/2006, 2006/INFSO/029,

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Bericht über die Ergebnisse der Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 2002/22/EG, KOM(2006) 163 endgültig, 7.4.2006, http://europa.eu.int/../com_2006_163_final_de.pdf

Stellungnahme der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste, http://ec.europa.eu/../stn_de_endg_261006.pdf

List of comments on the Communication "On the Review of the Scope of Universal Service in accordance with Article 15 of Directive 2002/22/EC”, COM(2005)203, submitted in response to the public consultation, http://europa.eu.int/information_society/../universal_service/index_en.htm

Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie),
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:108:0051:0077:DE:PDF

10. Oktober 2008 11:39

http://erikamann.com/themen/aktuelleeuropische/Informationstechnologie/Universaldienst
14. Oktober 2008 05:37
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