50 Jahre Römische Verträge

1. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und die Berliner Erklärung

Seit dem 1. Januar 2007 hat die Bundesrepublik Deutschland für sechs Monate die Europäische Ratspräsidentschaft inne. In diesem Zeitraum jährt sich die Gründung der Europäischen Union zum 50. Mal. Aus diesem Anlass findet am 25. März in Berlin ein Festakt statt, an dem die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten die so genannte "Berliner Erklärung" verabschieden. Mit der Erklärung wird der Versuch unternommen, eine Orientierung über Werte und Aufgaben der EU zu geben und eine neue Basis für die gemeinsame Gestaltung der Europäischen Union zu finden.

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Ein langjähriger Verfechter der Europäischen Idee war auch er: Helmut Schmidt, hier gemeinsam mit Erika Mann auf einer Veranstaltung in Hamburg im Februar 2007

Aus Anlass der Feierlichkeiten lädt die Bundesregierung zudem zu einem Europafest in Berlin ein. Neben mehreren Ausstellungen und einem Open-Air-Konzert am Brandenburger Tor werden alle staatlichen Museen in Berlin zur "Europa-Nacht der Schönheit" geöffnet haben.

Den Text der Berliner Erklärung finden Sie hier


2. Gemeinsame Erklärung der deutschen und italienschen sozialdemokratischen Europaabgeordneten zur
50. Jahrestag der Gründung der EU

Die deutschen SPD-Europaabgeordneten haben zusammen mit ihren italienischen Kollegen am 5. März eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Darin verweisen sie auf die Errungenschaften der Europäischen Union und sprechen sich dafür aus, die europäischen Institutionen für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. Dazu zählt auch eine sozialverträgliche und klimafreundliche Politik, für die wir uns einsetzen wollen.


Zum vollständigen Text der Erklärung

3. Kleine Geschichte von Rom bis Berlin

Rom 1957
Am 25. März 1957, trafen sich in Rom, im Musei Capitolini, die Staats- und Regierungschefs von sechs europäischen Staaten und gründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) für die gemeinsame Erforschung und die zivile Nutzung der Kernenergie. Da die Unterzeichung der beiden Abkommen in Rom stattfand spricht man von den "Römischen Verträgen".

Die sechs Gründerstaaten waren Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Deutschland und Italien. Deutschland und Italien hatten als Kriegsverlierer das Interesse, durch die Integration in eine europäische Staatengemeinschaft ihre staatliche Souveränität zurückzuerlangen. Frankreich wollte die Integration führen. Die BENELUX-Länder versprachen sich durch die Abkommen wirtschaftliche Vorteile. Außerdem wollten sie als Opfer deutscher Überfälle eine stabile Friedensgemeinschaft schaffen, verflochten mit wirtschaftlichen Aspekten.

Langfristige Ziele waren also ein friedliches Europa sowie ein stabiler Wirtschaftsraum.

Die Idee und ihre Folgen
In einem Markt ohne Binnengrenzen sollte durch Wettbewerb Wohlstand geschaffen werden. Die EWG entwickelte sich sehr erfolgreich und schnell, so dass schon 1968 eine Zollunion geschaffen wurde. Durch den Erfolg angespornt wurden andere westeuropäische Länder motiviert, in die Gemeinschaft einzutreten. Seit 1957 sind zu den 6 Gründerstaaten 21 weitere Mitglieder beigetreten. Zuletzt wurden im Januar 2007 Rumänien und Bulgarien EU-Mitglieder.

Die Idee des freien Wettbewerbs wurde seit 1957 kontinuierlich weiterentwickelt, so dass sich die Wirtschaftsgemeinschaft in den folgenden 50 Jahren in mehreren großen Reformen u.a. über die Europäische Gemeinschaft (1987) zur Europäischen Union (1992) weiterentwickelt hat.

Es wurde die Idee eines integrierten Wirtschaftsraums umgesetzt. Innerhalb der EU gibt kaum mehr wirtschaftlichen Beschränkungen für Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital. Neben diesen so genannten vier Binnenfreiheiten wollte man auch in verschiedenen Politikbereichen zusammenarbeiten. Unter anderem gibt es heute eine gemeinsame Handels-, Wettbewerbs-, Verkehrs- und Agrarpolitik. Die Gründung der Europäischen Union 1992 markiert den Wandel von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer Politischen Union mit gemeinsamen Werten.

Die Mitgliedstaaten der EU haben staatliche Rechte auf die europäische Ebene übertragen und somit eine überstaatliche Rechtsgemeinschaft geschaffen. Dieses Recht, das in allen 27 Staaten gleich ist, hat im Zweifel sogar Vorrang vor nationalem Recht.

Brüssel als "Hauptstadt" Europas
Die Entwicklung der Europäischen Union hat auch die Schaffung gemeinsamer europäischer Institutionen notwendig gemacht. Die wichtigsten Institutionen sind die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament. Alle drei haben ihren Sitz in Brüssel, das Parlament hat einen zusätzlichen Sitz in Straßburg. Diese Institutionen lassen sich in ihren Funktionen und Aufgaben nicht immer direkt mit denen eines Nationalstaats vergleichen, da die Einzigartigkeit der EU auch einzigartige Institutionen hervorgerufen hat.

In Brüssel arbeiten die Mitarbeiter aller drei Institutionen eng zusammen, da sie voneinander abhängig sind. So können möglichst viele Interessen berücksichtigt werden.

Die Europäischen Union heute
Für die europäischen Bürger hat sich die gemeinsame Union als Grant für Frieden und Freiheit und Wohlstand etabliert. Nach den leidvollen Erfahrungen von Krieg, Vertreibung und Elend können die Bürger Europas heute in Frieden leben.

Daneben hat die Europäische Union, gemessen an der Größe des Sozialproduktes, den größten Markt der Welt geschaffen. In ihr leben rund 490 Millionen Einwohner in Wohlstand und wirtschaftlicher Sicherheit. Darüber hinaus ist die Europäische Union aber auch eine Wertegemeinschaft in der es die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das Recht auf Leben und das Verbot der Todesstrafe, das Recht auf Unversehrtheit und das Verbot der Folter, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit gibt. Für die jungen Generationen in Westeuropa sind diese Werte eine Selbstverständlichkeit, die frühere Generationen entbehren mussten.

Nicht zuletzt deshalb sollte der 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge gefeiert werden und gleichzeitig Ansporn sein, mit zukunftweisenden Entscheidungen unseren Kontinent auf die vor uns liegenden Herausforderungen vorzubereiten.

Der 9. Mai als Europatag
Seit vielen Jahren wird in der Europäischen Union der 9. Mai als Europatag gefeiert. Diese führt auf eine Rede des früheren französischen Außenministers Robert Schuman zurück, welche diese Rede am 9. Mai 1950 hielt. Darin stellte er den Plan von Jean Monnet vor, die Kohle- und Stahlproduktion von Frankreich und Deutschland zusammenzulegen sowie eine entsprechende Organisation zu gründen, der auch andere Länder beitreten könnten. Auch wenn am 25. März die Unterzeichnung der Römischen Verträge als "50 Jahre Europäische Union" gefeiert wurde, so bleibt festzuhalten, dass der 9. Mai als der eigentliche Geburtstag gilt. Auch sollte man nicht vergessen, dass damals keineswegs die Europäische Union gegründet wurde, sondern der Grundstein gelegt wurde auf dem in den folgenden Jahrzehnten die Europäische Union "gebaut" wurde.

4. Links:
www.eu2007.de (Deutsche Ratspräsidentschaft)
Informationen zum Europafest am 24./25. März
50 Jahre Römische Verträge
Darstellung der Geschichte Europas
Alle europäischen Institutionen
Medieninformation zur Berliner Erklärung

19. Mai 2007 21:34