Seite druckenIm Europäischen Parlament wird in der zweiten Jahreshälfte 2008 der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Spielwarenrichtlinie beraten. Am 16. Juli 2008 fand dazu die letzte Aussprache im Industrieausschuss statt. Die Abgeordneten haben die Möglichkeit, bis zum 11. September Änderungsanträge einzureichen.
Die "Überraschungsei-Problematik"
Einige Abgeordnete, vor allem im federführenden Binnenmarktausschuss, haben im Verlauf der Diskussion deutlich gemacht, dass sie Regelungen für notwendig halten, die z.B. die Verbindung von Spielwaren und Lebensmitteln regeln. Diese Überlegungen hätten u. U. zur Folge, dass auch die in Kinder-Überraschungseiern enthaltenen Spiele und Figuren nicht mehr zugelassen würden. Es wird die Gefahr gesehen, dass beim Öffnen der Verpackung mit dem Mund Kleinteile verschluckt werden könnten. Im Binnenmarktausschuss hat die Berichterstatterin daher vorschlagen, dass besondere Vorkehrungen getroffen werden müssten.
Die Empfehlungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages
Parallel zu den Verhandlungen im Europäischen Parlament wird auch auf Bundesebene darüber diskutiert, das Überraschungsei wie es heute existiert zu verbieten. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat Ende August 208 in einer Stellungnahme empfohlen, dass künftig Nahrungsmittel und Spielwaren nicht mehr aneinander gekoppelt werden dürfen. Die Argumentation der Kinderkommission im Bundestag ist demnach noch weiter gehend als die einiger Europaabgeordneter.
Erika Mann hält diese Argumentation für überzogen, geht allerdings auch davon aus, dass sich diese Vorschläge nicht durchsetzen werden.
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