Stilllegung Die Stilllegung von
Anbauflächen wurde ursprünglich als Instrument der Angebotssteuerung
eingeführt. Derzeit besteht eine Pflicht zur Stilllegung eines Anteils von 10%
der Fläche. Diese Pflicht soll abgeschafft werden (für das Jahr 2008 wurde die
Pflicht bereits Ende 2007 aufgehoben). Neben dem marktwirtschaftlichen
Steuerungsinstrument einer Stilllegung soll der ökologische Nutzen, der mit
einer Flächenstilllegung verbunden ist, durch weitere zur Verfügung stehende
Instrumente aufrechterhalten werden.
12. Juni 2008 12:02

