Stilllegung

Die Stilllegung von Anbauflächen wurde ursprünglich als Instrument der Angebotssteuerung eingeführt. Derzeit besteht eine Pflicht zur Stilllegung eines Anteils von 10% der Fläche. Diese Pflicht soll abgeschafft werden (für das Jahr 2008 wurde die Pflicht bereits Ende 2007 aufgehoben). Neben dem marktwirtschaftlichen Steuerungsinstrument einer Stilllegung soll der ökologische Nutzen, der mit einer Flächenstilllegung verbunden ist, durch weitere zur Verfügung stehende Instrumente aufrechterhalten werden.

12. Juni 2008 12:02