Europäische Kommission entscheidet über die Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens in Sachen VW-Gesetz - oder auch nicht?Am 15. Oktober 2008 wollte die Europäische Kommission ursprünglich über die Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens in Sachen VW-Gesetz entscheiden. Nach noch unbestätigten Informationen wurde diese Entscheidung jedoch vertagt. Noch ist unklar, ob die Entscheidung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, oder ob sie doch bereits eine Woche später fallen soll. Offenbar gibt es innerhalb der Kommission widersprüchliche Informationen und eine offizielle Stellungnahme hierzu steht noch aus. Die Angelegenheit ist von großer politischer Bedeutung.
Erika Mann hat sich deshalb Ende September 2008 mit Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy getroffen und bereits davor mit der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes über den Fall gesprochen.
In einem Schreiben, welches sie am 9. Oktober 2008 an die Kommissarin übermittelt hat, appelliert Erika Mann an die Kommission, das Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 228 EG-V nicht fortzusetzen. Der im Mai 2008 von der deutschen Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Änderungsgesetzes zum VW-Gesetz steht nicht im Widerspruch zum Urteil des EuGH. Dieser behält ausschließlich Artikel 4 Abs. 3 bei und hebt damit die vom Gericht kritisierte Verknüpfung und Wechselwirkung von Par. 2 Abs. 1 und Par. 4 Abs. 1 des VW-Gesetzes auf. Die Argumentation Erika Manns können Sie hier nachlesen.
Erika Mann vertritt die Auffassung, dass die Kommission eher das alte Vertragsverletzungsverfahren einstellen und stattdessen ein neues Verfahren auf Basis des neuen Gesetzes anstrengen sollte, wenn sie den Fall juristisch klären möchte.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Situation in Europa und der Welt erachtet Erika Mann die angekündigte Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens darüber hinaus als unangemessen und politisch extrem unklug. Es ist im Kontext der Finanzkrise nahezu absurd, dass staatliche Interventionen im Fall von Banken erlaubt werden, gleichzeitig aber der "Interventionsanteil" eines Bundeslandes nicht konform sein soll.
Nach Informationen aus der Kommission wurde die Kommissionsentscheidung zur Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens zum VW-Gesetz auch für den 5. November 2008 nicht auf der Tagesordnung vorgesehen.

