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Egal
wie der Familienzwist zwischen der Porsche- und Piëch-Familie nun ausgehen
wird, VW wird VW bleiben.
Interessant wird sein, welche Auswirkungen, die Fusion auf das so genannte VW-Gesetz („Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 56 EG – Rechtsvorschriften für die Volkswagen Aktiengesellschaft“ in der Rechtssache C-112/05) haben wird. Die Europäische Kommission hat immer wieder angekündigt, dass sie mit der Struktur des Gesetzes nicht einverstanden ist und weitere Interventionen erwägen würde.
Ich habe mich mehrfach an die beiden zuständigen Kommissare McCreevy und Kroes gewandt (Briefe siehe unten) mit dem Hinweis, dass das VW-Gesetz sehr wohl mit den Wettbewerbsprinzipien der EU in Übereinstimmung ist.
Zuletzt habe ich diesen Standpunkt in einem Artikel erneuert, der von Carter Dougherty am 23.April 2009 in der New York Times erschienen ist.