Das Antidiskriminierungsgesetz
Der Vertrag von Amsterdam übertrug der Europäischen Gemeinschaft neue weitreichende Kompetenzen in vielen Bereichen. Artikel 13 weitete die Zuständigkeit der Gemeinschaft für die Bekämpfung von Diskriminierung aus.
Nicht nur rassistisch motivierte Diskriminierung, sondern auch Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung – auch über den Bereich der Beschäftigung hinaus- sollen auf europäischer Ebene bekämpft werden.
Dazu hat die EU einstimmig zwei Richtlinien und ein Aktionsprogramm verabschiedet:
Richtlinie 2000/43/EG des Rates, verabschiedet am 29. Juni 2000, zum Verbot von Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Sicherheit und Gesundheitsdienste, Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und Wohnraum
Richtlinie 2000/78/EG des Rates, verabschiedet am 27. November 2000, zum Verbot von Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung im Bereich der Beschäftigung
Aktionsprogramm der Gemeinschaft, Beschluss 2000/750/EG des Rates vom 27. November 2000, zur besseren Erforschung der Diskriminierungsproblematik und zur Förderung des Erfahrungsaustauschs und des Austauschs von bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten
Bis Ende 2003 werden die Richtlinien in allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. Auch ein deutsches Antidiskriminierungsgesetz muss als materielle Kernnorm ein Verbot von Rassismus im Arbeitsleben und beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen enthalten, wie sie z.B. von Banken und Versicherungen angeboten werden, sowie bei der Wohnungsbeschaffung.
Ferner wird sie die Festschreibung von Sanktionen bis hin zum Ersatz eines immateriellen Schadens sowie eine Einrichtung unabhängiger Stellen enthalten, die Opfer von Diskriminierungen auf unabhängige Weise im Beschwerdeverfahren unterstützen. Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem Entwurf für das deutsche Antidiskriminierungsgesetz.
Aktuelle Informationen sind im Internet zu finden unter http://www.bmj.de
Die Arbeit der Europäischen Kommission und die angenommenen Richtlinien sind abrufbar unter http://www.europa.eu.int/comm/employment_social/
Informationen zur Bekämfung von Rassismus auf der Homepage der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unter http://www.eumc.EU.int
EU-Kommissionsdokumente sind abrufbar unter http://www.europa.eu.int/comm/employment_social/
Homepage des Bundesjustizministeriums http://www.bmj.de/

