Die EU-Dienstleistungsrichtlinie

Hier habe ich für Sie den aktuellen Stand der Dinge zusammengefasst, dazu erhalten Sie Informationen zum Hintergrund der Richtlinie und nützliche Links.

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament am 16.2.2006 in erster Lesung den von ihr veränderten Vorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie angenommen. Parteiübergreifend wurde ein Kompromiss gefunden, der den ursprünglichen Vorschlag der Kommission in allen strittigen Feldern abänderte. Auch große Teile der Gewerkschaften unterstützen den Kompromiss , der sensible Dienstleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin schützt.

In den Verhandlungen ist deutlich geworden, dass die großen Unterschiede weniger zwischen Links und Rechts liegen sondern zwischen den alten und neuen Mitgliedstaaten. Die neue EU-Länder fühlen sich durch die Dringen ihrer westlichen Nachbarn auf Schutzmaßnahmen teilweise brüskiert. Diese Diskussion dürfte auch in Zukunft eine Rolle spielen.

Worum geht es bei der Dienstleistungsrichtlinie?

  • Rund 70 % der Wertschöpfung entstehen heute europaweit im Dienstleistungssektor. Deshalb ist es so wichtig, noch bestehende Marktbarrieren zu beseitigen. Um das Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung auszuschöpfen, hatte die Europäische Kommission 2004 im Rahmen der so genannten Lissabon-Strategie einen Richtlinienentwurf vorgelegt. Durch ihn sollen bürokratische Hemmnisse abgebaut und der grenzüberschreitende Handel mit Dienstleistungen gefördert werden.
  • Die Prinzipien der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit sind zwar bereits im EG-Vertrag von 1957 garantiert, aber in der Praxis konnten sich ausländische Dienstleister häufig erst über Einzelklagen beim Europäischen Gerichtshof durchsetzen. Auch deutsche Anbieter, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, waren immer wieder betroffen, dass sie bestehende Hürden beim Marktzugang im Zielland häufig nur mit Richterhilfe überwinden konnten. Nach einem im Jahr 2002 veröffentlichten Bericht der Kommission gibt es eine Vielzahl rechtlicher, administrativer und praktischer Hindernisse für grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU. Die Dienstleistungsrichtlinie soll hier für rechtliche Klarheit und einen leichteren Markteintritt im Ausland sorgen.

Was ist aus dem Herkunftslandprinzip geworden?

Das so kontrovers diskutierte Herkunftslandprinzip besagt, dass ein Dienstleister, der in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchte, nur die Rechtsvorschriften des Landes zu beachten hat, in dem er sich ursprünglich niedergelassen hat. Dieses Prinzip wurde vom Europäischen Parlament in einigen entscheidenden Punkten abgeändert, so dass jetzt Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs heißt und folgende Regelungen mit sich bringt:

  • Die Mitgliedstaaten müssen in ihrem Hoheitsgebiet die freie Aufnahme und Ausübung einer ausländischen Dienstleistungstätigkeit gewährleisten.
  • Die Mitgliedstaaten haben das Recht, dem Dienstleister bestimmte Anforderungen hinsichtlich öffentlicher Sicherheit, Umweltschutz etc. aufzuerlegen – das gilt auch für die Anwendung von Beschäftigungsbedingungen (z. B. Tarifverträge).
  • Um administrativen Hindernissen entgegen zu wirken, sind den Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an den Dienstleister untersagt, wie z B. die Niederlassungspflicht in ihrem Hoheitsgebiet, die Mitgliedschaft in einer Standesorganisation oder die Errichtung einer lokalen Infrastruktur.
  • Die Europäische Kommission muss spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Bericht darüber vorlegen, ob das Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs funktioniert und ggf. Harmonisierungsmaßnahmen vorschlagen.

Für welche Bereiche soll sie gelten?

Die Richtlinie gilt für Dienstleistungen, die von einem in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleister angeboten werden. Sie soll die Niederlassungsfreiheit sowie den freien Dienstleistungsverkehr erleichtern, bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Qualität der Dienstleistungen.

Folgende Tätigkeiten hat das Parlament von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen :

  • Dienstleistungen „von allgemeinem Interesse“ (Post, Elektrizität, Wasser, Gas, Abfall)
  • Bank- und Finanzdienstleistungen
  • Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation
  • Verkehr / Transport
  • Dienstleistungen von Rechtsanwälten
  • Gesundheitsdienstleistungen
  • audiovisuelle Dienstleistungen
  • Glückspiel
  • Berufe, die an der Ausübung der Staatsgewalt mitwirken (insbesondere Notare
  • Steuerwesen
  • Sicherheitsdienste
  • Zeitarbeitsagenturen
  • Soziale Dienstleistungen (z. B. im sozialen Wohnungsbau, Kinderbetreuung etc.)
  • Sozialpolitische Dienstleistungen

Wie sehen nun die Wachstums- und Beschäftigungschancen aus?

Insgesamt sollte jetzt das Augenmerk vor allem auf die Chancen gerichtet werden, die mit der Dienstleistungsrichtlinie verbunden sind. Die Marktöffnung bietet unserer Wirtschaft vielfältige Möglichkeiten für den Export ihrer Dienstleistungen, etwa im Tourismus oder im Bereich beratender Ingenieure. Eine Studie von 2005 des wirtschaftswissenschaftlichen Instituts Copenhagen Economics zu den Folgen der Dienstleistungsrichtlinie prognostiziert im günstigsten Fall

  • ein zusätzliches Wachstum des europäischen Bruttoninlandproduktes von knapp 0,4 Prozent
  • sowie ein zusätzliches Wachstum der Arbeitsplätze von 0,3 Prozent – in absoluten Zahlen eine Zunahme um 600.000 Arbeitsplätzen insgesamt, wovon rund 100.000 auf Deutschland entfielen.

Wie geht es mit der Richtlinie jetzt weiter?

Der vom Parlament in erster Lesung verabschiedete Kompromiss ist noch im Februar an Rat und an die Kommission gegangen. Die Kommission kann sich überlegen, ihren Vorschlag komplett zurückzuziehen, womit jedoch nicht gerechnet wird. Der Rat als Vertretung der 25 nationalen Regierungen kann Änderungen an der Richtlinienentwurf vornehmen, was er wahrscheinlich auch tun wird. Allerdings sind viele politische Beobachter der Ansicht, dass diese nicht fundamental ausfallen werden.

Dann kommt der Richtlinienentwurf in zweiter Lesung ins Europäische Parlament zurück. Nach einer dann hoffentlich folgenden endgültigen Einigung mit dem Rat haben die EU-Mitgliedstaaten voraussichtlich zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Links zum Thema
Ursprünglicher Vorschlag der Kommission vom 25. Februar 2004 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (PDF-Dokument)

Hintergrundpapier vom Informationsbüro Deutschland des Europäischen Parlaments (23.1.2006, PDF-Dokument)

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Richtlinienvorschlag von der Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission

Ratsbeschluss der Staats- und Regierungschefs vom März 2005 , PDF-Dokument

Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (11.11.2005, PDF-Dokument)

Deutscher Bundestag: Die Dienstleistungsrichtlinie verbessern – Das europäische Sozialmodell bewahren Drucksache 16/373. (26.01.2006, PDF-Dokument)

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie - Hintergründe und Sachstand vom Pressedienst des Europäischen Parlaments (30.01.2006)

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zum Vorschlag für die Dienstleistungsrichtlinie (16.2.2006)

Arbeitsdokument der Berichterstatterin Gebhardt , Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, vom 21. Dezember 2004 über den Vorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinie (PDF-Dokument)

Weiterführende Hinweise der Kommission zum Thema Dienstleistungsrichtlinie

9. März 2007 10:00