EU-Agenturen
Auf dem Treffen des Europäischen Rates Mitte Dezember 2003 in Brüssel konnten sich die Staats- und Regierungschefs zwar nicht auf den Verfassungsentwurf für die EU einigen, aber einige verbindliche Beschlüsse von Bedeutung gab es doch. Dies betrifft vor allem die Einrichtung neuer EU-Agenturen.
EU-Agenturen sind Einrichtungen des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihre Schaffung erfolgt durch einen Rechtsakt des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts, in dem die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben der Agentur geregelt sind.
Nun wurden die Standorte für neun weitere EU-Agenturen festgelegt:
- Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit : Parma
- Europäische Agentur für Netzwerk- und Informationssicherheit: Griechenland
- Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs : Lissabon
- Europäische Agentur für Luftfahrtsicherheit : Köln
- Europäische Polizeischule : London
- Europäische Eisenbahnagentur : Lille
- Europäische Agentur für Chemikalien : Helsinki
- Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten : Schweden
- Eurojust - Europäisches Amt für rechtliche Zusammenarbeit : Den Haag
11. September 2006 05:34

