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EU-Agenturen
Auf dem Treffen des Europäischen Rates Mitte Dezember 2003 in
Brüssel konnten sich die Staats- und Regierungschefs zwar nicht
auf den Verfassungsentwurf für die EU einigen, aber einige
verbindliche Beschlüsse von Bedeutung gab es doch. Dies betrifft
vor allem die Einrichtung neuer EU-Agenturen.
EU-Agenturen sind Einrichtungen des europäischen öffentlichen
Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihre Schaffung erfolgt
durch einen Rechtsakt des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts, in
dem die technischen, wissenschaftlichen und administrativen
Aufgaben der Agentur geregelt sind.
Nun wurden die Standorte für neun weitere EU-Agenturen
festgelegt:
-
Europäische Agentur für
Lebensmittelsicherheit
: Parma
-
Europäische Agentur für Netzwerk- und
Informationssicherheit:
Griechenland
-
Europäische Agentur für die Sicherheit des
Seeverkehrs
: Lissabon
-
Europäische Agentur für Luftfahrtsicherheit
:
Köln
-
Europäische Polizeischule
: London
-
Europäische Eisenbahnagentur
: Lille
-
Europäische Agentur für Chemikalien
: Helsinki
-
Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle
ansteckender Krankheiten
: Schweden
-
Eurojust - Europäisches Amt für rechtliche
Zusammenarbeit
: Den Haag
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24. Juli 2008 01:28
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