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EU-Agenturen

Auf dem Treffen des Europäischen Rates Mitte Dezember 2003 in Brüssel konnten sich die Staats- und Regierungschefs zwar nicht auf den Verfassungsentwurf für die EU einigen, aber einige verbindliche Beschlüsse von Bedeutung gab es doch. Dies betrifft vor allem die Einrichtung neuer EU-Agenturen.

EU-Agenturen sind Einrichtungen des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihre Schaffung erfolgt durch einen Rechtsakt des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts, in dem die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben der Agentur geregelt sind.

Nun wurden die Standorte für neun weitere EU-Agenturen festgelegt:

11. September 2006 05:34

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24. Juli 2008 01:28
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