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Textilimporte aus China

(Stand: 26. September 2005)

Das Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Textilwaren und Bekleidung, in dem ein Zehnjahreszeitraum für die Abschaffung der Kontingente festgelegt wurde, lief am 31. Dezember 2004 aus. Seit dem 1. Januar 2005 gelten für den Handel mit Textilwaren und Bekleidung die allgemeinen Regeln des GATT, die mengenmäßige Beschränkungen für Einfuhren nicht gestatten.

Daraufhin stiegen im 1. Quartal 2005 in neun Warenkategorien die Importe aus China um 51–534 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres an. So lieferte China im ersten Quartal 2005 nach Angaben der EU-Kommission rund 150 Millionen T-Shirts in die EU-Staaten – 164 Prozent mehr als im gleichen Quartal des Vorjahres.

Nach Protesten von Frankreich, Italien, Spanien und einem Teil der osteuropäischen Mitgliedstaaten, von denen viele noch immer eine große heimische Textilindustrie haben, verständigten sich die Europäische Kommission und China am 10. Juni rückwirkend auf eine neue Quotenvereinbarung.

Die Europäische Kommission berief sich dabei auf eine 2001 in den Verhandlungen zum Beitritt Chinas zur WTO vereinbarte Schutzklausel. Diese gestattet anderen WTO-Mitgliedern bis Ende 2008, die chinesischen Einfuhren von Kleidung und Textilien zu beschränken, falls diese den heimischen Markt deutlich belasten. Nach einer Zusatzvereinbarung ist dies der Fall, wenn die Importe um 7,5 Prozent über dem Mittel der Vormonate liegen.

Die Vereinbarung

Am 10. Juni einigten sich die Europäische Kommission mit Vertretern Chinas darauf, die Einfuhr von Bekleidung und Textilwaren bis zum Jahr 2008 „"freiwillig" zu begrenzen. Betroffen sind Waren aus 10 vom 35 Textilkategorien, für die zum 1. Januar 2005 die mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen entfallen waren:

Die Eckpunkte der Vereinbarung (Memorandum of Understanding) vom 10. Juni 2006 sind:

Neueste Entwicklungen

Am 20.7.2005 trat die erste Quotenerschöpfung ein. Betroffen sind seitdem Waren der Kategorie 5 (Pullover), die ab dem 13.7.2005 aus China versandt werden bzw. worden sind. Seit dem 9.8.2005 sind nunmehr auch die Quoten für die Einfuhr von Waren der Kategorie 6 (Hosen), seit dem 18.8.2005 Waren der Kategorie 7 (Blusen) sowie seit dem 22.8.2005 Waren der Kategorie 31 (Büstenhalter), Waren der Kategorie 115 (Garne aus Flachs) und Waren der Kategorie 4 (Oberhemden, T-Shirts), die ab 13.7.2005 aus China versandt werden bzw. worden sind, erschöpft. Eine von der EU fortlaufend aktualisierte Aufstellung lässt zudem erkennen, dass die Kontingente für Kleider und Bettwäsche ebenfalls bald ausgeschöpft sein könnten.

Nach einer medienwirksamen Kampagne betroffener europäischer Unternehmen reiste am 25.8.2005 ein Team von Kommissionsexperten nach Peking, um mit Vertretern des chinesischen Handelsministeriums einen Ausweg aus der Situation zu finden. Hauptproblem war, dass das im Sommer geschlos-sene Abkommen keine Lösung für Güter vorsah, die bereits bezahlt und verschifft wurden, bevor die Importbeschränkung galt.

Nach zweiwöchigen Verhandlungen haben Vertreter Chinas und der Europäi-schen Union auf dem EU-China-Gipfel in Peking am 8.9.2005 eine Einigung erzielt. Danach sollen rund 80 Millionen Textilien freigegeben werden, die sich seit Juli in den Zollhäfen angestaut haben. Der Kompromiss sieht vor, dass die Hälfte der Textilien als Extrakontingent in die EU eingeführt werden können. Die andere Hälfte wird nach Angaben aus der EU-Kommission auf die Quoten des kommenden Jahres angerechnet. Auch könnten Kontingente, die für einzelne Bekleidungsarten wie T-Shirts oder Hosen festgelegt wurden, miteinander verrechnet werden.

Am 7.9., nach zweitägigem Ringen, stimmte der entsprechende Ausschuss der 25 EU-Staaten dem Kompromiss zu. Der zuständige Handelkommissar Mandelson erließ am 12.9. die Verordnung (EG) Nr. 1478/2005 der Europäische Kommission zur Änderung der Anhänge V, VII und VIII der Verordnung des Rates über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ur-sprung in Drittländern. Diese Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 14.9.in Kraft.

Die Kommission wird sich in der zweiten Plenarwoche, 28. September, im Europäischen Parlament mit einer Stellungnahme vor dem Parlament, gefolgt von einer Aussprache, zu dem Abkommen und seinen Konsequenzen ausführlich äußern. Noch vor seiner Abreise zu Gesprächen in Peking hatte Mandelson am 30. August, seine Verhandlungsposition dem zuständigen Aus-schuss für Handel erklärt.

Persönliche Einschätzung

Die EU-Staaten sind hinsichtlich der Textilimporte aus China immer noch tief gespalten: Während Länder mit einer eigenen Textilproduktion sich für eine Beibehaltung der Quoten aussprechen, lehnen Länder, die ihre Textilien überwiegend importieren wie Deutschland, Dänemark oder Schweden, die Schutzklau-sel mehrheitlich ab.

In Deutschland sind durch die Textilwaren-Schutzklausel viele Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz offensichtlich beeinträchtigt. Gerade die kurze Frist der Einführung der Schutzklausel konfrontiert die Unternehmen mit der Problematik, dass bereits aus China importierte Ware vom deutschen Zoll nicht freigegeben werden und somit bestehende Lieferverträge nicht eingehalten werden können. Neben den daraus resultierenden Ertragsausfällen haben die Unternehmen beträchtliche Lagerkosten für die gelieferten Waren zu zahlen. Der hieraus resultierende Gesamtschaden ist für die meisten von ihnen im Moment noch nicht abzusehen. Nicht nur einzelne große, sondern insbesondere mittelständische Unternehmen sind von der Schutzklausel betroffen.

Die jetzige Lösung des Konflikts ist grundsätzlich zu begrüßen. Zugleich sollte man bedenken, dass die derzeitige Wettbewerbsfähigkeit Chinas auf dem Weltmarkt auch auf niedrigen Sozial- und Umweltstandards beruht. Es ist zu hoffen, dass sich rasch ein verstärkter Dialog über diese sozialen Fragen in Gang setzt.

Der Konflikt über die Schutzklausel im Textilbereich verdeutlicht, dass der globalisierte Markt auch in Zukunft die Europäische Union vor große Herausforderungen stellen wird. Die Komplexität des Themas macht es notwendig, die vielseitigen Konsequenzen einer Einführung von Schutzmaßnahmen oder sonstigen Maßnahmen im Handelsbereich schon vorab mit allen Beteiligten zu erörtern. Das Beispiel zeigt im Übrigen auch, dass ausführliche Beratungen zwischen der Europäischen Kommission und dem Parlament wünschenswert sindist, da gerade die nationalen Politiker die Situation auf Grund ihrer Kontakte zu den Unter-nehmen in ihren Wahlkreisen detaillierter bewerten können.

Niedersachsen

Auch in Niedersachsen sind Unternehmen von der Textilwaren-Schutzklausel für chinesische Textilien betroffen – unter anderem die Dots Textilvertrieb GmbH & Co KG aus Wunstorf oder die Firma Killtec aus Buchholz, die allein ca. 29.500 bestellte und bezahlte Teile in einem Zolllager lagern muss.

Wichtige Links ins Internet

Verordnung (EG) Nr. 1478/2005 der Europäische Kommission zur Änderung der Anhänge V, VII und VIII der Verordnung des Rates über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern

Die Kommission veröffentlicht den Stand der Quotennutzung. Die jeweilige Nutzungssituation aller betroffenen Textilkategorien können hier abgefragt werden.

Die Einzelheiten des Memorandums of Understanding können einer Pressemeldung der EU-Kommission vom 12. Juni 2005 entnommen werden.

Weitere Informationen zu Maßnahmen der EU-Kommission im Textilsektor finden Sie auf der Homepage der Generaldirektion Handel .

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V.

Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

11. September 2006 05:34

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12. Oktober 2008 19:09
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