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Die Grundrechtscharta der EU

Die fortschreitende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Union führt dazu, dass die Unionsbürger in beinahe allen Lebensbereichen von Rechtsakten der EU berührt werden. Daher schien es notwendig, dass der Einzelne seine Grundrechte auch unmittelbar im Primärrecht der EU wiederfinden kann.

Um die überragende Bedeutung der Grundrechte und ihre Tragweite für die Unionsbürger sichtbar zu verankern, hat der europäische Rat am 3./4. Juni 1999 in Köln beschlossen, eine Charta der Grundrechte zu erstellen. Die Initiative dafür ging von der deutschen Bundesregierung aus.

Nach 9 Monaten kam es zum erfolgreichen Abschluss der Beratungen. Beim EU Gipfel in Nizza im Dezember 2000 wurde die Grundrechtscharta der Europäischen Union feierlich proklamiert.

Die proklamierte Charta regelt die Grundrechte der EU-Bürger. Bislang gab es keinen geschriebenen Grundrechtskatalog auf EU-Ebene. Nun existiert ein einheitliches Dokument in dem sich die Bürgerinnen und Bürger schnell und einfach über ihre Grundrechte informieren können.

Wie im deutschen Grundgesetz steht die wichtigste Wertentscheidung, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, an der Spitze. Die Charta trägt ebenso dem Geist ihrer Zeit Rechnung: Das Recht auf Unversehrtheit von Leib und Leben wird ausdrücklich auch im Hinblick auf grundlegende Fragen der Medizin und der Bioethik formuliert. Der Text enthält die grundrechtliche Garantie des Datenschutzes, die Achtung der Vielfalt der Religionen, Kulturen und Sprachen, die Verankerung von Rechten für den besonderen Schutz von älteren Menschen, Kindern und Menschen mit Behinderung.

Die Charta ist gleichzeitig Visitenkarte für das Europäische Gesellschaftsmodell und kann dazu beitragen, dass transparentere Strukturen geschaffen werden. Nicht Machtausdehnung, sondern Machtkontrolle ist Aufgabe der Charta, sie verleiht den Bürgern mehr Souveränität. Trotz der Proklamation in Nizza war die Grundrechtecharta der EU noch nicht rechtsverbindlich. In der gescheiterten Verfassung war sie als eigenständiges Kapitel verankert.

Am 19. Oktober 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs in Lissabon auf den neuen Reformvertrag der EU, welcher am 13. Dezember 2007 unterzeichnet wurde und im Anschluss von allen 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss.

Dieser enthält als Zusatzprotokoll die EU-Grundrechtecharta, die am 12. Dezember 2007 in Straßburg erneut proklamiert worden ist.

Mehr zur Europäischen Charta der Grundrechte findet man im Internet unter

http://www.europarl.de/europa/vorstellung/grundrechtecharta.html

6. Februar 2008 11:28

http://erikamann.com/themen/aktuelleeuropische/diegrundrechtschar
16. Mai 2008 06:55
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